Rauchverbot
Einkaufspassage ist keine Außengastronomie
von Wolfgang Büser
KARLSRUHE. Der Betreiber einer Gaststätte in einer Einkaufspassage kann nicht durchsetzen, dass in seinem Lokal geraucht werden darf. Es handelt sich bei einer solchen Lokalität nicht um eine so genannte Außengastronomie, die vom Rauchverbot ausgenommen ist.
Lediglich echte "Außengastronomie" wie beispielsweise Biergärten oder Straßencafes, die keine Umbauung hat, ist von der Sonderregelung betroffen. Dass die Passage an beiden Seiten geöffnet ist und somit eine Be- und Entlüftung stattfinde, ließ das Verwaltungsgericht Karlsruhe ebenso wenig als Argument gelten wie die Tatsache, dass Passanten, die sich in der Passage befinden oder sie durchqueren, dabei rauchen dürfen. (AZ: 11 K 4149/08)

C. Messer, Gemünden
12.11.2009 um 20:03
Betreff: Einkaufspassage ist keine Außengastronomie
So langsam aber sicher nimmt das Rauchverbot schizophrene Züge an. Wenn Passanten in einer Einkaufspassage rauchen dürfen, warum sollten es dann nicht die Gäste eines Lokals, welche in der gleichen Passage sitzen, auch tun dürfen???? Wieso wird das nicht als Außengastronomie anerkannt?
Unsere Gerichte schießen immer mehr über das Ziel hinaus. Bald wird man, wie in den USA, in keinem Einkaufszentrum mehr rauchen dürfen. Wenn die Raucher daraufhin immer mehr im Internet bestellen und nicht in die Geschäfte gehen, war es natürlich wieder die Finanzkrise, welche an den gesunkenen Umsätzen Schuld hat.
Gibt es keine Vernunft und Toleranz mehr in Deutschland? Nachdem in Bayern endlich ein vernünftiges Nichtraucherschutzgesetz auf den Weg gebracht wurde, kommt hier die ÖDP und will ein Volksbegehren starten. Ist eigentlich noch niemandem aufgefallen, dass der Gesetzentwurf der ÖDP nicht verfassungskonform ist? Eigentlich tut es immer mehr weh, wie wir Wirte von unserem Staat und vor allem auch der EU gegängelt werden. Wenn man in seinem eigenen Haus nicht mehr entscheiden kann, ob Gäste etwas Legales tun oder nicht, dann ist es mit der Freiheit in diesem Land nicht mehr weit her.