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Rauchverbot

Rauchverbot

EU will Rauchverbot verschärfen

12. Oktober 2010
von  

STUTTGART. Die Europäische Union will im kommenden Jahr die Nichtraucherschutzgesetze verschärfen. „Ziel der neuen Gesetzgebung für Tabakprodukte wird sein, Rauchen in allen EU-Ländern weniger attraktiv und weniger gesundheitsschädlich zu machen“, sagte der zuständige EU-Gesundheitskommissar John Dalli gegenüber dem Internetportal Welt Online.
 
Keine Ausnahmen mehr

Sein Ideal sei ein rauchfreies Europa. Daher müssten rauchfreie Zonen konsequent ausgeweitet werden, vor allem auf öffentliche Räume, Verkehrsmitteln und am Arbeitsplatz. Ausnahmeregelungen für oder Bierzelte, wie sie in vielen deutschen Bundesländern gelten, hält Dalli nicht für sinnvoll. Denn es gehe ihm nicht nur im die Gesundheit der Raucher, sondern auch um die der Angestellten der betroffenen Gastronomiebetriebe.

In einer Rede beim Europäischen Gesundheitsforum am vergangenen Freitag in Gastein hatte Dalli bereits auf die gesundheitlichen Folgeschäden des Rauchens hingewiesen. Es gelte, diese durch Prävention zu verhindern, so der maltesische Politiker. Zigarretten sollten daher künftig auch schwieriger zu bekommen sein.

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Leser-Kommentare zum Artikel (1)

Gegen Verbote
Gegen Verbote

13.10.2010 um 16:14

Betreff: EU will Rauchverbot verschärfen

Das wünsche ich mir aber nicht. Schluss mit der Diskriminierung der Raucher. Es muss doch in einer demokratischen EU möglich sein, Gesetze so zu gestalten, dass Sie Rauchern und Nichtrauchern gerecht werden. Und warum fängt man immer bei den kleinen Bürgern an? Trauen man sich z. B. nicht an die Autoindustrie? Dort werden tausende von Menschen durch Verkehrsunfälle zu Krüppeln oder sogar getötet. Ganz zu schweigen von den giftigen Autoabgasen die auch unsere Kleinsten einatmen müssen. Gesundheitsschädliche Stoffe werden von der Industrie in vielen Bereichen produziert und freigesetzt. Wenn es wirklich um Gesundheitsschutz geht, fängt man bei den Großen an. Zeigen Sie den Bürgern das Sie Mut dazu haben. Das ist meine Meinung zu dem o.g. Artikel.