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Steuern & Abgaben

Mehrwertsteuer

Europäischer Gerichtshof: Reduzierter Satz für Speisen zum Mitnehmen ist zulässig

11. März 2011

BERLIN/LUXEMBURG. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat entschieden: Für Speisen an Imbissen und in Kinos darf der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent angewendet werden. Findet der Verzehr vor Ort dagegen in einem restaurantähnlichen Rahmen statt, wird dieser weiterhin als Dienstleistung betrachtet und ist mit 19 Prozent zu besteuern.

Für den Bundesverband bestätigt die Entscheidung den Niedrigsteuersatz für Take-away-Umsätze. Gleichwohl werfe das Urteil auch neue Fragen auf." Für zahlreiche Fallkonstellationen werden die Abgrenzungsschwierigkeiten nicht kleiner", sagt DEHOGA-Präsident .

Wettbewerbsnachteil für Gastronomen

Es stehe zu erwarten, dass das Bundesfinanzministerium Konkretisierungen vornehmen wird. Vor diesem Hintergrund bekräftigt Fischer noch einmal die Forderung der Branche nach Einführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für die Gastronomie.

Fischer: "Einmal mehr wird deutlich, dass der einheitliche reduzierte Satz für Lebensmittel unabhängig von der Art der Zubereitung und vom Verzehrsort auch in Deutschland längst überfällig ist."

Fakt ist: In 15 EU-Staaten gelten bereits für gastronomische Umsätze wie für Lebensmittel reduzierte Mehrwertsteuersätze.

Fischer stellt klar: "Das EuGH-Urteil vergrößert die Wettbewerbsnachteile der Gastwirte gegenüber den Bäckern, Metzgern und dem Lebensmitteleinzelhandel. Wer gesunde Ernährung und Esskultur fördern möchte, sollte konsequenterweise der Tütensuppe im Lebensmitteleinzelhandel und der frisch zubereiteten Suppe im Restaurant denselben Steuersatz gewähren."

Aufräumen mit dem Steuerirrsinn

Der DEHOGA-Präsidnet hofft, dass die geplante Mehrwertsteuerreform der Bundesregierung mit dem bestehenden "Steuerirrsinn" aufräumt: "Wir fordern endlich Chancengleichheit und fairen Wettbewerb für eine besonders arbeitsintensive Dienstleistungsbranche, in der auf den gleichen Umsatz sechs Mal so viel Beschäftigte kommen wie im Lebensmitteleinzelhandel." red

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Leser-Kommentare zum Artikel (1)

Jörg Windheuser, Landgasthof Achtruper Stuben
Jörg Windheuser, Landgasthof Achtruper Stuben

15.03.2011 um 17:59

Betreff: Ermäßigter Mehrwertsteuersatz

Herzlichen Glückwunsch! Wieder einmal wird der Wert unserer Tätigkeiten in der Gastronomie massiv unterbewertet. Alles was ich beim Discounter und sonstigen Anbietern kaufe wird mit 7 Prozent besteuert. Die fachliche und liebevolle Zubereitung von Speisen durch Fachpersonal und Auszubildende wird dagegen mit 19 Prozent veranschlagt. Klar erkennbar, dass "Essen" in Deutschland keinen Stellenwert mehr hat. Über die Würdigung und Akzeptanz unserer Arbeit sollten wir uns schnellstmöglich auseinandersetzen.