Recht
Europäischer Gerichtshof schlichtet Bier-Markenstreit
MÜNCHEN. In einem Rechtsstreit des Bayerischen Brauerbundes gegen die holländische Bavaria Brauerei hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) auf ein Vorabentscheidungsersuchen des BGH am 22. Dezember 2010 sein Urteil verkündet.
Es geht in diesem Rechtsstreit um die Löschung der einzigen in Deutschland geschützten Bavaria-Marke (Bavaria Holland Beer). Diese Marke war von der Bavaria Brauerei im April 1995 in Deutschland registriert worden. Der Antrag des Bayerischen Brauerbundes auf Eintragung der Bezeichnung „Bayerisches Bier" als geschützte geographische Angabe im vereinfachten Anmeldeverfahren war von Deutschland bereits im Januar 1994 an die Europäische Kommission in Brüssel übermittelt worden. Zur Eintragung der Bezeichnung „Bayerisches Bier" in das EU-Register geschützter geographischer Angaben ist es aufgrund erheblicher Widerstände vor allem seitens der Niederlande erst nach einem langwierigen Verfahren im Juli 2001 gekommen.
Vermarktung ausgeschlossen
Der EuGH erklärt, dass in einem solchen Fall die geographische Bezeichnung auf nationaler Ebene so lange geschützt war, bis über ihre Eintragung auf Ebene der EU abschließend entschieden wurde. Für die Löschung nach EU-Recht sei deshalb maßgeblicher Zeitrang der Bezeichnung „Bayerisches Bier" der Zeitpunkt ihrer Eintragung und Veröffentlichung im Amtsblatt der EU im Juli 2001.
Der Bayerische Brauerbund versteht dieses Urteil so, dass eine im Verlauf des Anmeldeverfahrens der geographischen Angabe eingetragene Marke bis zum Zeitpunkt der Eintragung der geographischen Angabe zwar nach nationalem Recht gelöscht werden konnte, dass aber mit ihrer Eintragung ein solcher Anspruch nach EU-Recht möglicherweise entfallen ist. Andererseits schliesst das EU-Recht aber das Recht zur Benutzung einer solchen Marke eindeutig aus. Die Vermarktung holländischen Bieres unter der Marke „Bavaria Holland Beer" bleibt damit in Deutschland ausgeschlossen. red

