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Rauchverbot

Rauchverbot

Hessen raucht wieder

5. März 2010
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WIESBADEN. Der Hessische Landtag hat eine Lockerung des Nichtraucherschutzes beschlossen. Getränkegeprägte Einraumgaststätten bis 75 Quadratmeter Fläche dürfen unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Segen des Gesetzgebers selbst entscheiden, ob sie das Rauchen gestatten oder nicht.

"Die Zustimmung zum Nichtraucherschutzgesetz kommt insbesondere den kleinen getränkegeprägten Betrieben zu Gute, die unter dem hessischen Nichtraucherschutzgesetz besonders gelitten haben", kommentiert DEHOGA Hessen-Präsident Reinhard Schreek die Entscheidung.

Geraucht werden darf in komplett abgetrennten Nebenräumen und in Gaststätten mit weniger als 75 Quadratmeter Gastfläche, sofern "keine, kalte oder nur einfach zubereitete Speisen" gereicht werden. Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Zutritt in Raucherräumen und in als Raucherlokal gekennzeichneten Betrieben verboten. Außerdem können bei "geschlossenen Gesellschaften" Gastgeber und Gastronomen entscheiden, ob sie das Rauchen erlauben oder nicht.

Die Mehrheit der hessischen Restaurants, Bars und gastronomischen Betriebe ist und bleibt rauchfrei oder bietet ein deutlich überwiegendes Angebot für nicht rauchende Gäste, ergänzt Hauptgeschäftsführer Julius Wagner.

www.dehoga-hessen.de

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