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Sorgt sich um seine Wirte: DEHOGA-Präsident  Hermann Kröger  Foto: Archiv

DEHOGA Niedersachsen

Hygiene ja, Ampel nein!

1. Juni 2011
von  

HANNOVER. Für ist die jetzt beschlossene ein rotes Tuch. Der Präsident des sieht in dem ab 2012 in Restaurants und Gaststätten geltenden Farbbarometer nicht unbedingt ein  Mehr an Sicherheit für Gäste.   „Der DEHOGA bekennt sich zur konsequenten Einhaltung der strengen gesetzlichen Lebensmittelhygieneregelungen und zum Verbraucherschutz.

Jeder Gastwirt, der hygienische Missstände zu verantworten hat, muss damit rechnen kurz- bis mittelfristig durch die Gäste vom Markt gedrängt zu werden", erklärt  Kröger in Hannover. „Die bestehenden Gesetze und Sanktionsmöglichkeiten bis hin zur Betriebsschließung sind völlig ausreichend im Sinne des Verbraucherschutzes.

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" Die geplante Restaurant-Ampel lehnt der DEHOGA ab, weil zusätzlicher Verbraucherschutz dadurch nicht erzielt wird.

Kein Anspruch auf zeitnahe Regelkontrolle

Jedes dieser Kontrollergebnisse sei immer eine Momentaufnahme. „Es ist höchst bedenklich, dass beim geplanten Ampel-Konzept der Gastronom keinen Anspruch auf eine zeitnahe Regelkontrolle oder eine Nachkontrolle hat. So kann es nicht sein, dass nach Beseitigung aller festgestellten Mängel eine Negativbewertung im Eingangsbereich den Betrieb jahrelang als schlecht geführt deklariert, auch wenn er inzwischen hygienisch einwandfrei ist. Das ist unverhältnismäßig und setzt die Existenz des Unternehmens aufs Spiel", führt Kröger aus. Aufgrund der personellen Ausstattung der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Niedersachsen stehe zu befürchten, dass weder eine flächendeckende noch zeitnahe Nachkontrolle sichergestellt werden könne.

"Das Internet vergisst nichts"

„Die Ängste zahlreicher Gastronomen sind groß, durch ein weniger gutes Ergebnis Gäste und Umsätze zu verlieren." Vor diesem Hintergrund lehnt der DEHOGA Niedersachsen auch die geplante Veröffentlichung der Kontrollergebnisse im Internet ab. „Das Internet vergisst nichts. Es ist bekannt, dass eine negative Bewertung, wenn sie sich erst einmal im Netz verbreitet hat, kaum mehr entfernt werden kann."

Ebenso sei es nicht hinnehmbar, dass mit dem Gastgewerbe „quasi als Versuchskaninchen" gestartet werde. „Es gibt keinen erkennbaren Grund, dieses System zeitlich versetzt einzuführen, da eine gute Hygienepraxis in allen lebensmittelverarbeitenden Betrieben ein Muss ist. Diese Ungleichbehandlung und die damit verbundene Wettbewerbsverzerrung ist inakzeptabel", so Kröger weiter.

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