Branchenpolitik
Kampf gegen Bettensteuer
KOBLENZ/STUTTGART. Es steht viel auf dem Spiel für die Hotellerie. Am Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz steht die „Kulturförderabgabe“ vor Gericht. In vielen Städten gilt die sogenannte Bettensteuer bereits (siehe Grafik Seite 2) und verunsichert die Branche. „Wer damit rechnen muss, dass durch die Mehrwertsteuersenkung entstandene Spielräume durch eine kommunale Sonderabgabe aufgezehrt werden, wird Investitionen zurückstellen oder auf sie verzichten“, sagt Rechtsexperte Jürgen Benad vom DEHOGAAbk. für Deutscher Hotel- und Gaststättenverband.
weiter mit Mausklick...-Bundesverband.
Am vergangenen Dienstag wurden die Bettensteuer-Satzungen der rheinland-pfälzischen Städte Bingen und Trier mündlich verhandelt. Zwei Hoteliers aus Bingen und Trier hatten gegen die Zulässigkeit der Kulturförderabgabe geklagt, die die beiden Städte seit Anfang des Jahres erheben. Das endgültige Urteil des OVG wird in zwei bis drei Wochen erwartet. Sicher ist, dass eine Revision zugelassen wird. Hoteliers wie Kommunen haben bereits beschlossen, dass sie ein Urteil gegen ihre Interessen nicht akzeptieren werden und gegebenenfalls vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ziehen.
Reduzierte Mehrwertsteuer), ^ Umsatzsteuer.
weiter mit Mausklick... wird konterkariert
Seit Jahresanfang zahlen Hoteliers in Trier und Bingen eine Kulturförderabgabe in Höhe von 1 bis 3 Euro (AHGZ vom 8. Januar). Die umstrittene Abgabe gilt ebenfalls in Köln, Duisburg, Dortmund, Oberhausen, Darmstadt, Erfurt, Jena, Weimar, Osnabrück und Bremen. Die klammen Städte versprechen sich davon Mehreinnahmen – in Bingen in Höhe von 150.000 Euro, in Trier soll die Bettensteuer sogar 600.000 Euro in die Stadtkasse spülen.


