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Branchenpolitik

Karlsruhe: Weitere Verfassungsklage gegen Rauchverbot

aus: AHGZ-Druckausgabe Nr. 2008/12 vom 22. März 2008
von  Alexandra Leibfried

BERLIN. Gregor Scholl, Besitzer der Bar Rum Trader in Berlin-Wilmersdorf, fühlt sich durch das Gesetz benachteiligt und will vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe für seine unternehmerische Freiheit kämpfen.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) unterstützt die Verfassungsgeschwerde. „Mit Blick auf die existenzielle Betroffenheit der kleinen Kneipen ist es unsere Aufgabe, für Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu sorgen“, betont Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges. Renommierte Verfassungsrechtler seien zu dem Schluss gekommen, dass das generelle gesetzliche Rauchverbot für die Gastronomie zumindest in Teilen nicht verfassungskonform ist.

Hartges macht jedoch deutlich: „Unsere Klage ist kein Nein zum Nichtraucherschutz.“ Vielmehr spricht sich der Verband für eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht für Ein-Raum-Betriebe aus: „Lokale, die keinen separaten Raum für ihre rauchenden Gäste einrichten können, sollten selbst entscheiden dürfen, ob sie sich als Raucher- oder Nichtraucherlokal am Markt positionieren wollen."

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