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Steuern & Abgaben

Hotellerie

Köln will Hotels besteuern

15. Januar 2010

KÖLN. Die Stadt Köln will eine Hotelsteuer erheben. Den Entwurf für eine entsprechende Satzung hat der Hauptausschuss der Stadt Köln jetzt mit den Stimmen von SPD und Grünen beschlossen. Hoteliers sollen künftig 5 Prozent des Übernachtungspreises an die Stadtkasse abführen. Die Steuer soll der Stadt Mehreinnahmen von rund 20 Mio. Euro bringen, das Geld für kulturelle Zwecke genutzt werden. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Nordrhein lehnt die Hotelsteuer konsquent ab.

Erst vor kurzem hatte der Bundesrat das Wachstumsbeschleunigungsgesetz und somit den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent für Hotel-Übernachtungen passieren lassen. Laut SPD fehlen der Stadt Köln 2010 dadurch rund 16 Mio. Euro. Die von der Partei geforderte neue "Kulturförderabgabe" soll dieses Loch stopfen.

Die Argumentation der SPD sei falsch und unsachlich, betont Christoph Becker, Geschäftführer des DEHOGA Nordrhein, gegenüber der AHGZ: "Die direkten Auswirkungen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes in Form des reduzierten Mehrwertsteuersatzes führen nachweislich zu einem direkten Steuerausfall von nur 320.000 Euro in 2010." Die SPD wolle mit dieser lediglich von ihrem eigenen haushaltspolitischen Versagen ablenken, so Becker weiter.

Aus Sicht des Verbandes bestehen außerdem erhebliche rechtliche Bedenken gegen die Einführung einer solchen, zudem zweckgebundenen Steuer. Aktuell laufe dazu seitens des DEHOGA eine Anfrage an das Finanzministerium NRW. "Wir werden alle politischen und rechtlichen Möglichkeiten zur Verhinderung der sogenannten 'Bettensteuer' ausschöpfen", so DEHOGA-Geschäftsführer Becker.

Laut Verband würde die von der SPD geforderte das gesamte Beherbergungsgewerbe in Köln treffen -  vom Campingplatz über die Jugendherberge, Hostels, private Pensionen bis hin zu Hotels. Mit Einführung einer solchen Steuer würde auf einem kleinen lokalen Markt genau das wieder zunichte gemacht, was auf Bundesebene soeben korrigiert worden ist: Die Wettbewerbsfähigkeit und Chancengleichheit gegenüber dem Beherbergungsgewerbe in den europäischen Nachbarländern.

Noch handelt es sich bei der "Kulturabgabe" nur um einen Grundsatzentwurf. Nach dem Beschluss des Hauptausschusses ist die Verwaltung der Stadt Köln jetzt beauftragt eine Satzung zu schreiben. Erhält diese die Zustimmung durch den Rat der Stadt Köln, muss sie anschließend noch vom Innen- und Finanzministerium NRW verabschiedet werden. brg/hz

Lesen Sie dazu auch am Samstag die neue Ausgabe der AHGZ.

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