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Recht

Mehrwertsteuer: So schmeckt das Hotelfrühstück wieder

5. März 2010

FRANKFURT. Das aktuelle Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen zur umsatz- und lohnsteuerrechtlichen Behandlung der Mehrwertsteuer-Senkung für Hotels berücksichtigt die Vorschläge, die deutsche Unternehmerverbände wie der GeschäftsreiseVerband VDR (Verband Deutsches Reisemanagement) geäußert hatten.

„Die undurchsichtige Behandlung der gesenkten Mehrwertsteuer hat große Wellen geschlagen. Das BMF-Schreiben beruhigt nun endlich die Diskussionen um das Bürokratie-Monster und bringt die notwendige Sicherheit für Travel Manager und Buchhalter“, so VDR-Präsident Dirk Gerdom zur lang ersehnten Reaktion des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).

Zum Jahreswechsel wurde der Steuersatz auf Übernachtungen von 19 auf sieben Prozent heruntergeschraubt. Die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze für Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen hatten zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand und damit zu Mehrkosten in deutschen Unternehmen geführt.

Das Schreiben des BMF vereinfacht nun die aufwändigen Prozesse, die die Regelung seit 1. Januar 2010 erfordert hatte. So kann das Frühstück jetzt mit anderen Nebenleistungen zusammengefasst werden, die als Reisenebenkosten anerkannt werden. Der getrennte Ausweis von Übernachtungsleistung und einem Pauschalbetrag für Nebenleistungen erlaubt, dass die sogenannte „Vereinfachungsregelung“ angewendet wird. Weil der Frühstücksanteil so nicht mehr zu identifizieren ist, kann das weiterhin mit dem Pauschbetrag von 4,80 Euro berücksichtigt werden. „Werden sonstige Leistungen wie Frühstück, Internet und Parkplatznutzung als Business Package zusammengefasst und getrennt vom Übernachtungsanteil ausgewiesen, erleichtert das enorm die internen Prozesse und entlastet den Arbeitnehmer“, erläutert Gerdom die Vorteile auf Unter-nehmensseite. „Voraussetzung ist natürlich, dass die Hotels jetzt reagieren und entsprechende Pakete anbieten. Schwierig wird es bei kleineren Hotels und Pensionen, die keine Business Packages anbieten können. Um den Reisenden trotzdem zu entlasten, müssen Unternehmen darauf achten, dass die sogenannte „Arbeitgeberveranlassung“ greift.“

Das Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen entschärft die Vorgaben für die Arbeitgeberveranlassung. Künftig reicht es, wenn das Unternehmen festlegt, wer buchen darf. So reicht es zum Beispiel aus, wenn in der Reiserichtlinie festgeschrieben ist, dass jeder Reisende seinen Hotelaufenthalt selbst buchen kann oder ein vorgeschriebenes Online-Buchungstool im Unternehmen genutzt wird. Unabhängig von den unterschiedlichen Steuersätzen kann beim Hotel-Frühstück dann wieder der Sachbezugswert von 1,57 Euro angesetzt werden.

Das Thema steht auf der Agenda der Frühjahrstagung für Geschäftsreisemanagement in Berlin am 20. und 21. April 2010. Dann spricht Ernst Burgbacher (MdB FDP und Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundeswirtschaftsminister) über die Bedeutung von Geschäftsreisen für die deutsche Wirtschaft und die Rolle der Unternehmen in der Diskussion um die Mehrwertsteuer-Senkung. Außerdem fragen sich Experten aus Hotellerie und Verbänden, ob die Mehrwertsteuer-Senkung Fluch oder Segen ist. Es diskutieren Christian Biermann (Geschäftsführender Vorstand, HSMA), Dirk Gerdom (VDR-Präsident), Ingrid Hartges (Geschäftsführerin DEHOGA), Jürgen Loschelder (Head of Travel Management and Logistics, ThyssenKrupp), Gerd Prochaska (Geschäftsführer, Maritim Hotelgesellschaft) und Tobias Ragge (Geschäftsführer, HRS). red

www.vdr-service.de

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