DEHOGA
München: BHG für geltende Sperrzeitenregelung
MÜNCHEN. Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern (BHG) fordert angesichts der Debatte über eine Verlängerung der Sperrzeiten in der Gastronomie an der seit 2005 geltenden Regelung festzuhalten. Sie schreibt lediglich verpflichtend eine Putzstunde zwischen 5 und 6 Uhr vor. "Das Gesetz hat sich bewährt“, so BHG-Präsident Ulrich Brandl, „es trägt dem veränderten Ausgehverhalten Rechnung und ist ein gelungenes Beispiel für Entbürokratisierung".
Alkoholexzesse Einzelner
Auslöser der Diskussion waren Alkoholexzesse Einzelner, die ihren Ursprung laut BHG jedoch oftmals nicht in der konzessionierten Gastronomie hatten. „Die ganze Bevölkerung wegen einiger weniger Ruhestörer zu bestrafen, ist nicht gerechtfertigt“, mahnt Monika Poschenrieder, Vorsitzende des Fachbereichs Gastronomie. "Zudem können die Kommunen in begründeten Fällen ohne weiteres eine individuelle Verlängerung der Sperrzeit verhängen.“
Gästeaufkommen entzerrt
Die derzeit möglichen längeren Öffnungszeiten haben laut BHG zudem das Gästeaufkommen entzerrt und für eine Abschwächung der Spitzenzeiten gesorgt. Mit der Neuregelung 2005 waren die Zeiten vorbei, in denen frustrierte Nachtschwärmer mit Beginn der Sperrzeit vor die Tür gesetzt werden mussten. Zudem zeigen die Erfahrungen, dass das Potenzial an Gästen, die um vier Uhr morgens Essen gehen wollen, äußerst begrenzt ist.
Die Fachbereichsvorsitzende zieht als Fazit, dass die Gründe für Alkoholprobleme und Verbrechen nicht in einer verkürzten Sperrzeit liegen, sondern es sich um ein gesamtgesellschaftliches Problem handelt, welches Ernst genommen werden müsse. Aus diesem Grund sei der BHG auch weiterhin bereit, sich an Aufklärungskampagnen und weiteren Maßnahmen zu beteiligen, die dazu beitragen, diesen Exzessen Einhalt zu gebieten.

