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Branchenpolitik

München: Neue Querelen ums Rauchverbot

aus: AHGZ-Druckausgabe Nr. 2008/14 vom 5. April 2008
von  Alexandra Leibfried

MÜNCHEN. Wirten mit Raucherclubs oder Festzelten steht neuer Ärger ins Haus. Die Nichtraucherinitiative München (NIM) will die Ausnahmen stoppen lassen. Sie hat eine Popularklage beim Bayerischen Verfassungerichtshof eingereicht.

Anfang 2008 war in Bayern das bundesweit schärfste Nichtraucherschutzgesetz eingeführt worden. Die Regelung verbietet wirten, separate Räume für Raucher zu stellen. Deshalb haben sich mittlerweile hunderte von Gaststätten zu Raucherclubs erklären lassen. Nach Ansicht von NIM-Präsident Ernst-Günter Krause verstößt dies gegen die bayerische Verfassung, Artikel 167. Dieser Abschnitt schützt Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Schäden.

"Mit den Raucherclubs ist der Nichtraucherschutz in Bayern schlechter als in anderen Bundesländern", findet Krause. Zu den Klägern gehört auch der Landesverband des Ärztlichen Arbeitskreisees Rachen und Gesundheit. Der Gerichtshof in München bestätigte den Eingang der Klage.

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