DEHOGA
Neues Piktogramm für Barrierefreiheit
BERLIN. Menschen mit körperlicher Einschränkung sollen sich künftig besser über das touristische Angebot informieren können. Dazu wollen der DEHOGA Bundesverband und der Hotelverband Deutschland (IHA) mit der neuen Informationskategorie „A-i“ beitragen.
Keine vollständige Barrierefreiheit
Die Kategorie haben DEHOGA und IHA gemeinsam mit anderen Verbänden geschaffen, wie dem Sozialverband VdK Deutschland, der BAG Selbsthilfe, dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV), dem Deutschen Gehörlosenbund und der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland (ISL). Auch die seit 2005 bestehende „Zielvereinbarung zur Darstellung barrierefreier Angebote in Hotellerie und Gastronomie“ haben sie weiterentwickelt.
Die Kategorie „A-i“ gilt für Hotels und Restaurants, die auf bestimmte Bedürfnisse von gehbehinderten Gästen eingestellt sind, ohne die strengen Kriterien der Zielvereinbarung komplett zu erfüllen. Diese richten sich insbesondere an gehbehinderte Gäste, die keine vollständige Barrierefreiheit benötigen, um auf Reisen zurechtzukommen. Das „i“ steht dabei für „Information“.
Maximal eine Stufe am Eingang
Basisanforderung für „A-i“ ist, dass die Zugänge zum und im Gebäude über maximal eine Stufe zu erreichen sind. Durchgänge und Engstellen müssen eine Mindestbreite von 70 cm aufweisen. Das Angebot wird über ein entsprechendes Piktogramm dargestellt.
Ernst Fischer, Präsident des DEHOGA Bundesverbandes, erläutert: „Über Hotellerie und Gastronomie hinaus laden wir alle touristischen Anbieter herzlich ein, die Piktogramme nach Rücksprache mit den Zielvereinbarungspartnern auch für ihre Angebote zu nutzen – vorausgesetzt natürlich die Standards sind übertragbar.“ Fischer ist sicher, dass barrierefreie Angebote Unternehmen wie Regionen helfen können, sich langfristig erfolgreicher zu positionieren.
Der Impuls für die neue Kategorie im Rahmen der Zielvereinbarung stammt von der Tourismus Marketinggesellschaft des Landes Brandenburg. Auch im Tourismusmarketing Baden-Württembergs wird das „A-i“ in Absprache mit den Zielvereinbarungspartnern bereits seit Anfang 2009 im Einsatz. red

