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Rauchverbot

In eigener Sache

Neues von der Raucherfront

aus: AHGZ-Druckausgabe Nr. 2010/10 vom 6. März 2010
von  Ulrich Jungk

STUTTGART. Erstens kommt es anders. Zweitens als man denkt. Das Thema setzt dem Gastgewerbe noch immer zu. Und statt Glut glimmt mancherorts Wut.

Etwa in Hamburg. Das am 1. Januar in Kraft getretene Passivraucherschutzgesetz macht den Wirten in der Hansestadt zu schaffen. Einzelne Betriebe melden Umsatzrückgänge von bis zu 70 Prozent. Noch schlimmer: Dem DEHOGA-Landesverband liegen jetzt Rückmeldungen von 70 Gastronomen vor, die im Vertrauen auf die zuvor geltende Gesetzeslage bis zu 100.000 Euro in – jetzt nutzlose – Raucherräume investiert haben. Da geht manchem Wirt die Puste aus.

Tief Luft holen müssen Gastronomen auch im Saarland. Künftig hat sich's dort ausgequalmt. So will es die Landesregierung, die rigoros lüftet. War das Rauchen in Kneipen mit weniger als 75 Quadratmetern Fläche bislang gestattet, gilt zum 1. Juli ein totales Rauchverbot in der Gastronomie. Die Ausnahmeregelung ist zu Asche verbrannt. Lediglich Gastronomiebetriebe, die nachweisbar in die Schaffung von Raucherräumen investiert haben, erhalten eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2011. Gut gedacht, handwerklich schlecht gemacht. Unterschiedliche Investitionen werden demnach gleich behandelt. Die Übergangsfrist macht keinen Unterschied zwischem dem Discothekenbetreiber, der 30.000 Euro in eine moderne Belüftungsanlage investiert hat und einem Wirt, dem ein Schreiner eben mal für 500 Euro eine neue Tür einbaut.

Fragt eigentlich jemand die Gäste? Es ist für Wirte und Hoteliers kaum leistbar, den Gastgebern von Familien- und Firmenfeiern plausibel zu machen, warum sie nicht selbst über Rauch oder Frischluft bestimmen dürfen. Und um eben dieses Selbstbestimmungsrecht wird derzeit in Niedersachsen verhandelt.

Wie es ausgeht? Erstens kommt es anders. Zweitens als man denkt.

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