Samstag in der AHGZ
Nichtraucherschutzgesetz jetzt bundesweit in Kraft
von Viola Katemann
MÜNCHEN. Mit Nordrhein-Westfalen und Thüringen ist nun in den letzten beiden Bundesländern Deutschlands das Nichtraucherschutzgesetz in Kraft getreten. Der Verein zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur e.V. (VEBWK) sorgt sich um die Umsätze der bayrischen Gastronomie. Die seien in den vergangenen sechs Monaten drastisch zurückgegangen.
„Wir sprechen von nachweislich 30 bis 80 Prozent Umsatzrückgang bei den getränkeorientierten Gastronomen Bayerns und das stellt kurz- und mittelfristig eine existentielle Bedrohung der gesamten Branche dar“, kritisierte Heinrich Kohlhuber, Landesgeschäftsführer des VEBWK.
Ausnahmen gelten in Sachsen und Rheinland-Pfalz für inhabergeführte Ein-Raum-Kneipen. Im Saarland darf ohnehin in Kneipen geraucht werden, die der Inhaber führt. In mehreren Ländern werden von Juli an Bußgelder fällig, wenn verbotenerweise geraucht wird. Am teuersten kann es in Sachsen mit bis zu 5000 Euro werden.
Die Initiative für Genuss Berlin hatte im April 2008 weit über 23.000 gültige Unterstützungsunterschriften gegen das Nichtraucherschutzgesetz eingereicht. Der Senat hatte daraufhin am 27. Mai 2008 das Volksbegehren gegen das Rauchverbot in Berliner Gaststätten zulassen müssen.
Die Initiative empfiehlt den Gästen und Wirten dennoch, sich bis zu einer möglichen Änderung an das Gesetz zu halten und nur in den hierfür abgetrennten Bereichen zu rauchen.
Das Abgeordnetenhaus hat nun bis spätestens September 2008 Zeit, sich mit dem Volksbegehren auseinanderzusetzen.
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