Nordrhein-Westfalen
Rauchverbot: DEHOGA NRW fordert einheitliche Umsetzung
von Bernhard Eck
DÜSSELDORF. Start des Nichtraucherschutzgesetzes am 1. Juli: Der DEHOGAAbk. für Deutscher Hotel- und Gaststättenverband.
weiter mit Mausklick... Nordrhein-Westfalen fordert eine einheitliche Umsetzung des Rauchverbots in NRW. „Wir haben den Eindruck gewonnen, dass das Rauchverbot und
seine Ausnahmetatbestände unterschiedlich ausgelegt und umgesetzt werden sollen", unterstreicht Olaf Offers, Präsident des DEHOGA Nordrhein-Westfalen. "Das führt in der Branche zu massiver Unsicherheit." Der Hotel- und Gaststättenverband begrüßt das Nichtraucherschutzgesetz, das aus der Verbindung eines grundsätzlichen Rauchverbots und verschiedenen Ausnahmetatbeständen der Realität in der Branche RechnungJede Urkunde, mit der ein Unternehmer oder in seinem Auftrag ein Dritter eine Lieferung oder sonstige Leistung gegenüber einem Leistungsempfänger abrechnet, gleichgültig, wie diese Urkunde im Geschäftsverkehr bezeichnet wird .
weiter mit Mausklick... trägt. Zu Orten, wo das
Rauchen unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin erlaubt sein wird, gehören unter anderem Festzelte, Raucherräume und Raucherclubs. "Der Gastronom, der diese gesetzlich geregelten Ausnahmetatbestände in seinem Betrieb umsetzt, umgeht nicht wie verschiedentlich dargestellt das Gesetz, sondern nutzt die vom Gesetzgeber gegebenen legalen Möglichkeiten", so der Präsident. Der DEHOGA NRW hat deshalb wie berichtet seinen Kneipenwirten unter anderem zur Gründung eines Raucherclubs Hilfestellungen gegeben, damit diese ihre Existenz auch in Zukunft sichern können. Bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Ende Juli hofft der DEHOGA an Rhein und Ruhr auf eine faire Auslegung des Nichtraucherschutzgesetzes zugunsten der Gastronomie. Als Ideallösung wird das spanische Modell gesehen, nach dem Einraumbetrieben bis 100 Quadratmetern ein Wahlrecht mit Deklarierungspflicht eingeräumt wird. Bernhard Eck