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Reichenauer Gemüse jetzt mit Herkunftsschutz

aus: AHGZ-Druckausgabe Nr. 2008/10 vom 8. März 2008
von  

BONN. Salate, Gurken, Tomaten und Feldsalat von der Insel Reichenau stehen seit neuestem als „geschützte geografische Angabe“ unter Schutz der Europäischen Union. Damit steigt die Zahl der europaweit geschützten deutschen Produktbezeichnungen auf 42. Deutschland liegt im europäischen Vergleich derzeit auf Platz 6 hinter Italien, Frankreich, Spanien, Portugal und Griechenland. Innerhalb der vergangenen fünf Monate erhielten sechs Lebensmittel aus deutschen Regionen den EU-Schutz. Bereits seit Oktober 2007 tragen auch Holsteiner Karpfen und Bayerischer Meerrettich die Bezeichnung „geschützte geografische Angabe“.

Die traditionsreichen Produkte mit EU-Schutz haben eines gemeinsam: Sie sind tief in ihrer namensgebenden Region verwurzelt. Geografische Besonderheiten und nicht zuletzt das Wissen und die Erfahrung der Erzeuger und Hersteller machen sie zu etwas Besonderem. Dazu Christian Müller, stellvertretender Geschäftsführer der Schutzgemeinschaft Reichenau-Gemüse eG: „Die Tomaten, Gurken und Salatsorten werden ausschließlich nach der Reichenauer Anbaumethode kultiviert. Sie verdanken ihre Eigenschaften überwiegend den hier vorherrschenden geografischen Verhältnissen. Der Bodensee als Lichtreflektor und Wärmespeicher sorgt für das spezifische, einzigartige Klima auf der Insel."

Außer den bereits 42 eingetragenen deutschen Erzeugnissen – darunter bekannte Originale wie Allgäuer Emmentaler, Kölsch und Lübecker Marzipan – wurde für mehr als 60 Traditionsprodukte der Schutz beantragt. Hierzu zählen beispielsweise Münchner Weißwurst, Schwäbische Maultaschen, Teltower Rübchen und Rheinisches Apfelkraut. Ingesamt unterliegen derzeit mehr als 750 Produkte aus 21 EU-Staaten diesem Schutz der EU.

www.geo-schutz.de

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