Rauchverbot
Saarland: Absolutes Rauchverbot ist verfassungsgemäß
SAARBRÜCKEN. Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat heute die Verfassungsbeschwerden mehrerer Gaststättenbetreiber gegen das Gesetz zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes vom 10. Februar 2010 zurückgewiesen.
Mit dem angefochtenen Gesetz werden die bisherigen Ausnahmen vom Rauchverbot für ausschließlich inhabergeführte Gaststätten und Gaststätten mit einer Gastraumfläche von weniger als 75 Quadratmetern, in denen neben Getränken allenfalls kalte oder einfach zubereitete warme Speisen als begleitendes Angebot verabreicht werden, aufgehoben.
Damit gilt ab sofort ein absolutes Rauchverbot in allen saarländischen Gaststätten. Eine Übergangsregelung gilt nach dem Gesetz bis 1. Dezember 2011 für Gaststätten, in denen nach dem 21. November 2007 bis zum 18. November 2009 Nebenräume für Raucher errichtet wurden.
Der Wortlaut der Entscheidung wird in Kürze auf der Homepage des Verfassungsgerichtshofs veröffentlicht. red
www.verfassungsgerichtshof-saarland.de



stefan, berlin
12.04.2011 um 18:38
Betreff: Umsatzanstiege in Bayern, Kneipensterben in NRW
@Jeff, Wolzak, Thiem: In Bayern stiegen die Umsätze nach dem Rauchverbot um 3 Prozent, in NRW mit vielen Ausnahmen, sanken sie! Wo blieben die ganzen vielen Raucher, als die tausenden Kneipen, in denen geaucht werden durfte, geschlossen werden mussten? Was bringt einem Wirt eine Raucherlaubnis, wenn er die Miete mangels ausbleibender Gäste nicht zahlen kann? Die Hysterie und unfreiheitliche Haltung (warum soll ein Nichtraucher aus Kneipen verbannt werden?) der Raucherwirte hier ist unbegründet. Das zeigt nicht zuletzt der Fakt, das der Wirt, aufgrund dessen Klage die 75-Quadratmeter-Regelung in Deutschland eingeführt wurde, Pleite gemacht hat. Er hat fortan das Rauchen erlaubt, ging danach aber Pleite. Soviel zum "Kneipensterben". Komisch nur das in 95 Prozent aller kleinen Kneipen, die immer öfter schließen müssen, geraucht werden darf!