Branchenpolitik
Sachsen-Anhalt: Erfolg für Einraumkneipen
DESSAU-ROSSLAU. Das Landesverfassungsgericht in Dessau-Rosslau hat entschieden, dass das allgemeine Rauchverbot in Einraumkneipen und Diskotheken nicht mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit vereinbar ist. Das erst seit Januar dieses Jahres geltende Nichtraucherschutzgesetz in Sachsen-Anhalt muss geändert werden. Die Landesregierung muss bis zum 31. Dezember 2009 eine Neuregelung finden. Drei Diskothekenbesitzer und drei Gastwirte aus Halle, Grana, Burg und Gommem hatten Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingelegt.


