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Rauchverbot

Rauchverbot: Hat in Einraumkneipen in Sachsen-Anhalt ein Ende

Branchenpolitik

Sachsen-Anhalt: Erfolg für Einraumkneipen

23. Oktober 2008

DESSAU-ROSSLAU. Das Landesverfassungsgericht in Dessau-Rosslau hat entschieden, dass das allgemeine in Einraumkneipen und Diskotheken nicht mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit vereinbar ist. Das erst seit Januar dieses Jahres geltende in Sachsen-Anhalt muss geändert werden. Die Landesregierung muss bis zum 31. Dezember 2009 eine Neuregelung finden. Drei Diskothekenbesitzer und drei Gastwirte aus Halle, Grana, Burg und Gommem hatten Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingelegt.


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