Samstag in der AHGZ: Stornierung
Stornopraxis auf dem Prüfstand
STUTTGART. Hotelbetriebe und Buchungsportale, die dem Gast keine Möglichkeit zur Stornierung einräumen, sind ins Visier der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. geraten. Wenn in den Buchungsbedingungen steht, dass der Gast bei einer Stornierung den Zimmerpreis vollständig zu bezahlen habe, ist das nach Ansicht der Wettbewerbshüter zu beanstanden.
Der Verein, kurz Wettbewerbszentrale genannt, weist darauf hin, dass Hotelbetriebe ersparte Aufwendungen bei Nichtanreise zu Gunsten des Gastes berücksichtigen müssten. Bei einer reinen Übernachtung seien das 10 Prozent, bei einer Übernachtung mit Frühstück 20 Prozent.
Dies scheinen die meisten Häuser auch einzuhalten. Bei der Verbraucherzentrale Berlin wurde diesbezüglich noch kein Beschwerdefall registriert. In diesem Jahr sind dort überhaupt erst drei Beschwerden angekommen – allesamt von ausländischen Gästen und mit fragwürdiger Erheblichkeit. Nach Angaben von Eva Klaar, Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale Berlin, wurden diese Fälle ganz im Sinne der Gäste geregelt.
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