DEHOGA
Studie zum Bayerischen Rauchverbot
von Raphaela Kwidzinski
MÜNCHEN. Beeinflusst das strenge Rauchverbot in Bayern den Umsatz der Gastronomie? Bislang ist es nicht erwiesen, dass die Kneipen-Szene, die ja in erster Linie von dem Gesetz betroffen ist, dadurch hohe Einbußen verzeichnet.
Eine repräsentative Studie soll jetzt Klarheit schaffen. Initiiert wird sie vom Bayerische Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bayern), vom Verein Bürger für Freiheit und Toleranz (BFT) und dem Verein zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK). Sie haben Münchner Marktforschungsinstitut MIFM beauftragt.
Umfrage unter Wirten
Befragt werden Gastronomiebetriebe in Bayern, die aus der Grundgesamtheit des Statistischen Bundesamtes ermittelbar sind. Die Betriebe sind eingeteilt in die Untergruppen „Ausschank von Getränken“, „Diskotheken/Tanzlokale“, „Bars“, „Vergnügungslokale“ sowie „Sonstige getränkegeprägte Gastronomie“. Ihnen werden 25 Fragen vorgelegt. Sie sollen zum einen ermitteln, wie sich die Umsätze seit Inkrafttreten des Rauchverbots am 1. August 2010 entwickelt haben. Zum anderen gehen sie auch auf das Verhalten der Gäste ein. Die Ergebnisse der Studie werden Ende Mai erwartet.
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat unterdessen mitgeteilt, dass das strenge Rauchverbot mit der Verfassung vereinbar ist. Eine Popularklage gegen die seit 2007 nacheinander geltenden Nichtraucherschutzgesetze wurde abgewiesen.



Muna Sat-Ananda, Stuttgart
30.06.2011 um 14:08
Betreff: Verfassung!
Ich frage mich ernsthaft, wieviel unsere Verfassung noch wert ist, wenn Gerichtshöfe den systematischen Abbau unserer einst demokratischen Grundrechte zugunsten einer Gesundheitsdiktatur noch vorantreiben. :( Vielleicht wäre es in der Tat an der Zeit, den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu Rate zu ziehen. Dies sollten alle europäischen Länder tun, die von der Tabak-Prohibition in der Gastronomie heimgesucht wurden.