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Mindestlohn

Thüringen

„Mindestlohn nicht finanzierbar“

THÜHOGA-Tarifkommissar fürchtet erhebliche Steigerung der Personalkosten

aus: AHGZ-Druckausgabe Nr. 2005/20 vom 21. Mai 2005

ERFURT Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns würde gerade in Thüringen eine Vielzahl von Unternehmen in den Ruin stürzen, da diese den nicht zahlen. Diese Position äußerte jetzt ein THÜHOGA-Sprecher. DEHOGA-Präsident Ernst Fischer hatte gegenüber der AHGZ argumentiert, dass „Missbrauchsfälle im Zusammenhang mit Mindestlohn“ aus Verbandssicht „nicht für das Gastgewerbe relevant“ sind.

„Wenn die Löhne zwangsweise in die Höhe getrieben werden, ohne dass diese Kostensteigerung auf die Preise umgelegt werden können, was bei der momentanen Konsumzurückhaltung undenkbar wäre, bleibt Geringqualifizierten oft nur die Arbeitslosigkeit“, so der Vorsitzende der Tarifkommission des THÜHOGA und Direktor des Hotels Zumnorde in Erfurt, Mark A. Kühnelt. „Diese Jobs wären bei einem Mindestlohn nicht mehr marktfähig, weil von den Unternehmen nicht mehr finanzierbar. Sie würden schließlich wegfallen.“

Die Forderungen der Gewerkschaft NGG nach einem Mindestlohn von 1500 Euro für das Gastgewerbe lägen weit ab von der Realität. Nach dem für das Thüringer Hotel- und Gaststättengewerbe gültigen Entgelttarifvertrag erhalten Fachkräfte ab der Bewertungsgruppe 7 (mit erhöhter Verantwortung) dieses Entgelt.

Somit müssten nunmehr alle Fachkräfte und auch ungelernte Arbeitnehmer auf dieses Lohnniveau angehoben werden. Dies würde eine durchschnittliche Personalkostenerhöhung von mehr als 25 Prozent im Gastgewerbe nach sich ziehen und wäre für die Unternehmer wirtschaftlich nicht tragbar.

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