Hessen will Rauchverbot lockern
WIESBADEN. Das Land Hessen will das Rauchverbot in der Gastronomie weiter lockern als vom Bundesverfassungsgericht verlangt. Das berichtet die Frankfurter Rundschau. Kneipen mit nur einem Raum könnten sich in Zukunft zu Raucherkneipen erklären, beschreibt FDP-Landtagsfraktionschef Florian Rentsch die Pläne der Regierung. Außerdem soll es die Möglichkeit geben, dass der Wirt bei geschlossenen Gesellschaften gemeinsam mit den Gästen entscheiden kann, ob geraucht werden darf oder nicht. Diese Regel würde dann für alle Gaststätten gelten.
Ein entsprechender Entwurf für die Lockerung des Rauchverbots in Hessen soll jetzt in einer Arbeitsgruppe entwickelt werden. Dabei soll auch geklärt werden, was unter dem Begriff "geschlossene Gesellschaft" zu verstehen sei. "Wichtig für uns ist: es wird kein Dritter gestört", betonte Rentsch gegenüber der Zeitung. Er betonte außerdem, dass die Ausnahmeregelungen des bisherigen strengen Rauchverbots zu viel bürokratischen Aufwand verursacht hätten.
Hessen hatte im Herbst 2007 das Rauchen in Gaststätten verboten. Erlaubt war es nur in abgetrennten Nebenräumen. Im Juli 2008 entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass Rauchverbot in der Gastronomie sei verfassungswidrig. Kleine Kneipen mit nur einem Raum würden benachteiligt. Das Gericht forderte die Bundesländer auf, ihre Gesetze zu überprüfen und sich für ein striktes oder ein lockeres Rauchverbot zu entscheiden.
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