Niedersachsen
Alles blickt gebannt nach Karlsruhe
Die Branche hofft auf Karlsruhe – und auf Uli Neu. Unterstützt vom DEHOGA hat der Tübinger Pfauen-Wirt beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde gegen das Nichtraucherschutzgesetz eingelegt. Der Verfassungsrechtler Rupert Scholz vertritt den DEHOGA. Scholz begründet die Klage mit dem Eingriff des Staates ins Eigentumsrecht und in die Berufsfreiheit. Oder wie es Peter Schmid, Landeschef des DEHOGA, ausdrückt: „Der Staat handelt so, als ob er das Hausrecht hätte. Aber das Hausrecht hat der Wirt.“

