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Branchenpolitik

Baden-Württemberg: Landesregierung will Alkoholverkauf nach 22 Uhr verbieten

14. Januar 2009

STUTTGART. Kein Alkohol nach 22 Uhr: Die baden-würrtembergische Landesregierung hat Restriktionen beim nächtlichen Alkoholverkauf beschlossen. Medienberichten zufolge hat sich die CDU-FDP-Koalition darauf geeinigt, die Abgabe von Alkohol an Tankstellen, Bahnhofskiosken und Supermärkten zwischen 22 Uhr und 5 Uhr zu verbieten. Damit wollen die Regierungsverantwortlichen dem „Komasaufen“ Einhalt gebieten und die Zahl alkoholbedingter Straftaten verringern. Der Landtag muss dem Gesetz allerdings noch zustimmen.


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Leser-Kommentare zum Artikel (3)

Chris
Chris

27.02.2010 um 11:29

Betreff: Alkoholverkauf nach 22 Uhr verbieten

Die Politiker haben wieder "was" getan. Das Problem liegt woanders. Dumm wie immer.

Bärbel
Bärbel

24.04.2009 um 08:09

Betreff: Alkoholverbot

Die Preise in Kneipen sind für Jugendliche kaum zu zahlen - außerdem sind sie dort oft unerwünscht. Die Verlängerung der Öffnungszeiten in Kneipen macht deutlich, daß es hier nur darum geht, die Wirtschaft anzukurpeln. Wer sich betrinken möchte, kauft den Alkohol vor 22.00h - möglicher Weise noch mehr, als er eigentlich konsumiert (später gibt es ja nichts mehr). Das Problem sollte wo ganz anders angesetzt werden. Wirklich etwas für die Jugendlichen zu tun - ihnen Persektiven zu bieten und Freizeitangebote.... das will man nicht!

Fritz - Ulrich Hein, A-Längenfeld
Fritz - Ulrich Hein, A-Längenfeld

16.01.2009 um 09:07

Betreff: Alkoholverkaufsverbot nach 22 Uhr

Ob diese Maßnahme vom Erfolg gekrönt ist bleibt fraglich. Wer eine Party plant, wird am frühen Abend im Supermarkt preisgünstig einkaufen und nicht die teueren Getränkepreise an Tankstellen oder Bahnhofskiosken zahlen.

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