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Rauchverbot

Baden-Württemberg: Rauchverbot bleibt

aus: AHGZ-Druckausgabe Nr. 2008/21 vom 24. Mai 2008
von Viola Katemann

STUTTGART. Solange das Bundesverfassungsgericht nicht endgültig über das Nichtraucherschutzgesetz entschieden hat, wird das Rauchverbot in Gaststätten in Baden-Württemberg nicht ausgesetzt. So hat das Verwaltungsgericht Stuttgart geurteilt und damit den Eilantrag eines Gaststättenbetreibers abgelehnt, dem die Lizenz entzogen worden war, weil er gegen das Rauchverbot verstoßen hatte.

Nach dem Nichtraucherschutzgesetz des Landes sei das Rauchverbot geltendes Recht und müsse eingehalten werden. Das Bundesverfassungsgericht will am 11. Juni in Karlsruhe über drei Verfassungsbeschwerden gegen die Nichtraucherschutzgesetze Baden-Württembergs und Berlins verhandeln.

Geklagt hatten Kneipenbesitzer aus Berlin und Tübingen sowie eine Discothekenbetreiberin aus Heilbronn. Sie beanstanden, dass es keine Ausnahmeregelungen gebe.

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