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Rauchverbot

Samstag in der AHGZ

Bayern: Absolutes Rauchverbot zulässig

14. August 2008
von  Alexandra Leibfried

MÜNCHEN/KARLSRUHE. In bleibt die Kippe aus: Das absolute in Bayern ist verfassungsgemäß. Auch Einraumkneipen erhalten keine Zugeständnisse. Raucherclubs dürfen aber bestehen bleiben (AHGZ.de berichtete am 12.8.2008).

Birgit Netzle-Piechotka, Klägerin vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und stellvertretende Vorsitzende der Kreisstelle München des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands (BHG), wertet den Richterspruch als Teilerfolg: „Solange es die Clubs gibt, kommt es zu keinen Wettbewerbsverzerrungen.“ Die Richter wiesen allerdings darauf hin, dass sich Gastronomen „an gewisse Regeln“ halten müssten.

Ein Club muss über einen festen Mitgliederstamm verfügen, Laufkundschaft darf nicht bewirtet werden. Derzeit gibt es in Bayern rund 8000 Raucherclubs.

Die Lockerung des Rauchverbots für Festzelte gilt weiterhin, weil es sich „um eine befristete Übergangsregelung“ handelt.

Mehr zum Thema Raucherclubs, den Auflagen und dem Kontrollnetz der Behörden in der AHGZ-Printausgabe am Samstag.

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