Rauchverbot
Bayern lockert das Rauchverbot
von Alexandra Leibfried
MÜNCHEN. Viele Bayern glauben immer noch, dass das Wahldebakel der CSU vom vergangenen September auf das strikte Nichtraucherschutzgesetz zurückzuführen ist. Wie auch immer – die Koalition aus CSU und FDP trägt der Stimmung Rechnung und legt heute eine liberalere Regelung vor. Gehe alles glatt, sei das neue Gesetz schnell auf den Weg gebracht, kündigte Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CDU) an.
War seit einem Jahr das Rauchen in allen Gaststätten und Discos verboten, soll es in Nebenraumen nun wieder erlaubt sein. Minderjährige dürfen solche Raucherräume
allerdings nicht betreten. Kleine Kneipen und Lokale, die keinen Nebenraum stellen können, dürfen sich zum Raucherlokal erklären.
Bayern hatte vor einem Jahr das strikteste Nichtraucherschutzgesetz in Deutschland erlassen. Viele ehemalige Befürworter der strengen Regelung fügen sich nun still, heißt es aus Politikerkreisen. Einige befürchten, dass Wirte größerer Lokale mit einem Raum wegen „mangelnder Gleichbe- rechtigung“ klagen werden.


Mayer, München
26.01.2009 um 23:16
Betreff: Bayern lockert das Rauchverbot
Bis jetzt hat sich nichts selbst geregelt. Als das Anti-Rauchergesetz durch war, hatte ich das Gefühl, dass die Mehrheit damit zufrieden war. In München kann man mittlerweile schon wieder fast nirgends mehr hingehen, da einige oder viele (so mein Eindruck) Clubs geschaffen haben. Dann kontrolliert da aber nicht einmal einer die Clubmitglieder und die Hinweise an der Tür sind dürftig. Nun kann ich wohl wieder entweder Zuhause bleiben, oder aber mich in eine gesundheitsschädigende Raucherkneipe begeben. Für mein Dafürhalten sind einige (oder eher viele, so mein Empfinden) der Raucher eher rücksichtslos. Sei es meine Nachbarin, die ich zum wiederholten Mal gebeten hatte nicht mehr rauchend durch das Treppenhhaus zu laufen oder aber wenn ich in München Laim am Bahnhof stehe und an jedem Pfosten hängt ein Rauchverbotszeichen und unter beinahe jedem dieser Pfosten steht (zu den Hauptverkehrszeiten) ein Raucher. Ich werde sicher gegen die neue Änderung klagen und auch gegen die Raucherclubs, sowie gegen das Rauchen in den Bierzelten. Eigentlich hatte das Gericht in Deutschland ausdrücklich kommuniziert, dass man nichts gegen das letztjährige verrauchte Oktoberfest hat, weil dies ja nur noch befristet sei. Herr Seehofer berücksichtigt dies leider nicht. Übrigens ist der Vergleich mit dem Straßenverkehr und deren Belastung nicht korrekt. Ich kann mich an Studien erinnern, die in manchen Diskotheken ein Vielfaches an Feinstaubbelastung festgestellt hatten, gegenüber der im Straßenverkehr.