Rauchverbot
Bayern: Raucherclubs bleiben legal
von Alexandra Leibfried
MÜNCHEN. Das bayerische Gastgewerbe kann aufatmen: Raucherclubs sind weiterhin erlaubt. Der bayerische Verfassungsgerichtshof hat zwei Anträge abgelehnt, die eine einstweilige An- ordnung zum Nichtraucherschutzgesetz gefordert haben.
Nichtraucherinitiativen wollten sich dagegen wehren, dass das Rauchverbot nur in öffentlich zugänglichen Lokalen gilt, aber in geschlossenen Gesellschaften – den Clubs – erlaubt ist. Eine einstweilige Anordnung sei im „öffentlichen Interesse“ nicht geboten, so die Richter. Jeder Gast könne auch eine rauchfreie Gaststätte besuchen.
Eine weitere Klage gegen das Rauchverbot in Einraumkneipen wiesen die Richter ebenfalls ab. Über beide Anliegen werde noch im Hauptverfahren entschieden, heißt es aus dem Gericht.