Rauchverbot
Bayern: Raucherclubs dürfen bleiben
von Alexandra Leibfried
MÜNCHEN/KARLSRUHE. Das absolute Rauchverbot in Bayern ist verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Klage von zwei bayerischen Wirten und einer Raucherin abgelehnt. Die Raucherclubs jedoch dürfen bestehen bleiben.
„Es ist ein Teilsieg“, bekräftigt Klägerin und Wirtin Birgit Netzle-Piechotka gegenüber der AHGZ. Die Inhaberin des Asam-Schlössls in München-Thalkirchen sowie stellvertretende Vorsitzende der Kreisstelle München des Bayerischen Hotel und Gaststättenverbandes (BHG) will weiterkämpfen.
Trotz der Clublösung sei der Wettbewerb unter Gastronomen verzerrt. Sie befüchtet, dass der Rauchertourimus in liberalere Bundesländer zunimmt. Denn Karlsruhe hatte
Ende Juli das Rauchen in Einraumkneipen vorübergehend erlaubt.
Um den bundesweiten „Flickerlteppich“ abzuschaffen, schlägt die Wirtin
eine einheitliche Lösung für Deutschland vor. Netzle-Piechtka: „Am besten
orientiert man sich an den Nachbarländern, dann ist der Rauchertourismus ein für allemal gebannt.“
Der Präsident des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands (BHG)
hält nach den Urteilen aus Karlsruhe eine bundesweit einheitliche Lösung
ebenfalls für sinnvoll. „Wenn woanders Einraumkneipen gestattet sind,
sollten die bayerischen Wirte im Vergleich zu anderen Bundesländern nicht
benachteiligt werden“, so sein Sprecher Frank-Ulrich John.
Zudem ärgerlich: Karlsruhe hat die Ausnahmeregelung für Festzelte bis Ende 2008 gestattet. „Das kann Existenzen kosten.“ In Bayern konkurrieren jährlich 60.000
Volksfeste mit den Gastronomen.
Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) fordert ein neues Gesetz in Bayern, das Ausnahmen gestattet. Der Rechtsanwalt des Vereins Michael Scheele hat vor dem Bayerischen Verfassungsgericht eine Popularklage gegen das strikte
Rauchverbot eingereicht. Das Urteil wird bis Ende September erwartet.


