Mecklenburg-Vorpommern
Bei Lärm Schließung
Kneipenwirt wehrt sich gegen behördlich verfügte Sperrstunde
KÜHLUNGSBORN. Zapfhahn zu, Lichter aus, Gäste und Personal raus bis 22 Uhr. So lautet eine Verfügung des Landkreises Bad Doberan für das „Irish Pub“ in Kühlungsborn. Drei von 16 Mietparteien des Hauses hatten sich über Lärmbelästigungen beschwert. Daraufhin hat die Untere Immissionsschutzbehörde des Landkreises den Betriebsschluss um 22 Uhr verfügt.
„Nicht auszudenken, wenn dieses Beispiel Schule macht. Ein großes Ostseebad lebt von einem angemessenen Amüsier- und Nachtleben in seinem Zentrum“, resümiert Peter Brauer, Geschäftsführer des Touristik Service Kühlungsborn (TSK). Schnell reagierten TSK, DEHOGA-Regionalvorstand, örtlicher Gewerbeverein und der Fremdenverkehrsverein auf diese Entscheidung. Gemeinsam drängen sie auf ein klärendes Gespräch mit Landrat Thomas Leuchert. Es gehe darum, Ordnungsregelungen mit Augenmaß herbeizuführen. Mit der jetzt vorliegenden Entscheidung werde Tür und Tor geöffnet, um eine ganze Branche zu knebeln. Das führe im Endeffekt zu Verlusten an Arbeitsplätzen und zum touristischen Imageverlust.
Auf gütliche Einigung setzt auch Michael Vogel, Betreiber des „Irish-Pub“. Gemeinsam mit seinem Rechtsanwalt strebt er eine außergerichtliche Schlichtung an.

Karen
10.12.2006 um 12:36
Betreff: Kommentar zum Artikel
Meiner Meinung anch kann eine Stadt wie Kühlungsborn nich ohne Gastronomie überleben. Deshalb bin ich der Meinung, dass das betroffene Lokal eine Ausnahmegenehmigung erhalten sollte und somit weiterhin Gäste anzieht.
Wie auch schon von Hernn Burkhardt erwähnt, sollten sich Gestörte, die in diese Wohnung schon unter den Bedingungen eingezogen sind einen anderen Wohnort aussuchen.