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Das rät der Jurist

aus: AHGZ-Druckausgabe Nr. 2008/14 vom 5. April 2008

Jürgen Benad vom DEHOGA Bundesverband rät: Mit Eintreffen eines Schreibens, bei dem Ansprüche wegen Verstoßes gegen Markenrechte geltend gemacht werden, an den jeweiligen Landesverband wenden. Eine erste Auskunft ist kostenlos. Vor der Nutzung eines ungewöhnlichen Namens die Recherchemöglichkeiten des Deutschen Paten- und Markenamtes nutzen. Homepage: www.dpma.de


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