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Hamburg

Das steht im Gesetz

aus: AHGZ-Druckausgabe Nr. 2008/14 vom 5. April 2008

Eine Marke dient der Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Mit ihrer Eintragung erwirbt der Inhaber das alleinige Recht, die Marke für die geschützten Waren und/oder Dienstleistungen zu benutzen. Marken können vom Markeninhaber jederzeit verkauft und veräußert werden. Der Inhaber einer Marke kann überdies ein Nutzungsrecht an seiner Marke einräumen (Markenlizenz).

Markenschutz entsteht durch die Eintragung in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes. Vor der Eintragung muss die Anmeldung erfolgen.

Die Namen Linde und Ochsen sind zwei Fälle, die in den letzten Jahren für Aufsehen gesorgt haben. Zwei findige Geschäftsleute ließen sie als Marke eintragen und verlangten von den Namensnutzern Lizenzgebühren. Dagegen war der DEHOGA gerichtlich vorgegangen.

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