Nordrhein-Westfalen
DEHOGA für Raucherclubs
DÜSSELDORF. „Der Raucherclub ist die einzige Möglichkeit für kleine getränkeorientierte Betriebe zu überleben.“ Davon ist Olaf Offers, Präsident des DEHOGAAbk. für Deutscher Hotel- und Gaststättenverband.
weiter mit Mausklick... NRW, überzeugt. Deshalb stellt der Verband seinen Betrieben eine Mustersatzung, Raucherclubaufkleber und Informationen zur Verfügung. „Unsere Juristen haben sorgfältig geprüft, mit dem Ergebnis, dass unser Vorschlag sowohl den gesetzlichen Anforderungen gerecht wird als auch unbürokratisch umsetzbar ist“, so Offers.
Die Vorstellungen des DEHOGA NRW: Der Wirt überlässt dem Raucherclub und dessen Mitgliedern seine Räumlichkeiten, um Vereinstreffen abzuhalten. Die bisherige KonzessionKooperation loser oder enger Zusammenschluss von mindestens zwei Unternehmen, mit dem Ziel, Synergieeffekte zu generieren.
weiter mit Mausklick... bleibt davon unberührt. Darüber hinaus kommt der Raucherclub à la DEHOGA ohne Mitgliedsbeiträge und Internetmitgliedschaft aus. Der Nichtraucherschutz werde dadurch nicht ausgehölt, so der Präsident. „Auch wenn es in NRW 3000 bis 4000 Raucherclubs geben sollte, werden die restlichen 34.000 Betriebe rauchfreie Angebote machen müssen.