Bayern
Der Hotelier als Mikrobiologe
Der BHG informierte: Trinkwasserverordnung und Legionellen schaffen zusätzliche Probleme für Beherbergungsbetriebe
WINKELHAUSEN Inhaber von Beherbergungsbetrieben müssen sich auch mit der Mikrobiologie des Trinkwassers befassen. In der seit dem
1. Januar 2003 anzuwendenen Trinkwasserverordnung wurde die schon bisher bestehende Verantwortung gegenüber dem Gast präzisiert und ausgeweitet. Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV), die dazugehörigen technischen Regelwerke und insbesondere die Mikrobiologie im Hinblick auf im Wasser vorkommende Legionellen standen deshalb im Mittelpunkt einer Informationsveranstaltung der BHG-Kreisstelle Neuburg-Schrobenhausen.
Rund 40 Interessenten begrüßte Kreisvorsitzender Thomas Felbermaier in Müllers Brotzeitstubn in Winkelhausen, (Landkreis Schrobenhausen), wo sie über Pflichten und Probleme bei der Umsetzung der TrinkwV insbesondere im Hinblick auf die Legionellengefahr informiert wurden.
Dr. Peter Schindler vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit berichtete in seinem ausführlichen Referat über die Probleme und gesundheitlichen Auswirkungen der Legionellen und informierte über die Mikrobiologie dieser Bakterien. Er stellte klar, Legionellen kommen in jedem Wasser vor, vermehren sich aber nur bei Temperaturen zwischen 20 und 55 Grad Celsius. Für den Menschen schädlich sind sie jedoch nur wenn sie als Aerosole eingeatmet werden, was die Infektionskrankheit Legionellose in der Lunge auslöst, die tödlich enden kann. Der Duschbereich in Beherbergungsbetrieben sei deshalb die Hauptinfektionsquelle.
Neben vielen Tipps, wie Ansteckungsquellen im hauseigenen Warmwassersystem zu vermeiden sind, machte der Referent darauf aufmerksam, dass die Gesundheitsämter jetzt verpflichtet sind, die Hausinstallation zu überwachen und auf Legionellen zu untersuchen. Die verschiedenen technischen Regelwerke legen zusätzlich fest, dass sich der Betreiber der Warmwasseranlage selbst über die einwandfreie Wasserqualität überzeugen muss. Schneider erinnerte daran,, dass von 80 der im Jahr 2002 in Südbayern gezogenen Proben 15 Prozent eine zu hohe Legionellen-Belastung aufwiesen. Ab einer Wassertemperatur von 60
Über die technischen Regelwerke für die einwandfreie Trinkwasserversorgung sprach Wolfgang Schiller von den Stadtwerken Ingolstadt. Als größte Gefahrenstellen für ungehemmtes Legionellenwachstum nannte er stehendes Wasser in „toten“ Leitungssträngen und zu niedrige Warmwasser-Temperatur.
Winfried Beck vom Landratsamt Ingolstadt erläuterte die wichtigsten Vorschriften der neuen Trinkwasserverordnung und betonte: „Verantwortlich für die Hausinstallation ist der Gebäude-Eigentümer; der Betreiber des Beherbergungsbetriebs hingegen ist gemäß § 14 TrinkwV, für die mindestens einmal jährlich durchzuführende Untersuchung auf Legionellen haftbar.“ Ab Mai dieses Jahres werde das Gesundheitsamt Ingolstadt, in all jenen Betrieben, die zu diesem Zeitpunkt keine negativen Probeergebnisse eines Fachlabors vorgelegt haben, Wasseruntersuchungen vornehmen. Viele Tipps zur Vermeidung von Legionellenbefall trug Elisabeth Trauschl, Umweltbeauftragte des BHG, vor. Sie bezog sich dabei auf die Pilotstudie des BHG über Legionellenvorkommen in 25 bayerischen Beherbergungsbetrieben und den BHG-Ratgeber zur Trinkwasserverordnung, in dem alle Anforderungen zusammengefasst wurden. Grundsätzlich stellte sie fest, es gebe keine Patentrezepte, für jedes Haus seien spezielle Maßnahmen erforderlich.

