Bayern
Es hat sich ausgequalmt
Beim Volksentscheid stimmt die Mehrheit für ein absolutes Rauchverbot in Bayern / Viele Gastronomen sind enttäuscht
MÜNCHEN. Die Entscheidung ist gefallen: Beim Volksentscheid am vergangenen Sonntag haben sich 61 Prozent der Bayern für ein strengeres Rauchverbot ausgesprochen. Die Wahlbeteiligung lag bei 37,7 Prozent. Damit ist das Rauchen ab 1. August 2010 in allen öffentlich zugänglichen Räumen verboten.
Darunter fallen auch getränkegeprägte Einraumgaststätten mit weniger als 75 Quadratmetern Fläche sowie abgeschlossene Nebenräume von Restaurants, in denen bisher geraucht werden durfte. In Bier- und Festzelten wird das Rauchen ebenfalls verboten, genauso wie in geschlossenen Gesellschaften und Raucherclubs. Vom Nichtraucherschutzgesetz ausgenommen sind lediglich zwei besondere Arten von öffentlichen Räumen: Theaterbühnen und polizeiliche Vernehmungen. Bayern bekommt somit das bundesweit bislang strikteste Rauchverbot.
Branchenvertreter äußerten sich gegenüber der AHGZ größtenteils enttäuscht vom Ergebnis des Volksentscheids. „Das ist ein schwarzer Tag für uns“, sagt Birgit Netzle-Piechotka, stellvertretende Vorsitzende BHG-Kreistelle München und Wirtin vom Asam-Schlössl in Thalkirchen. „Das totale Rauchverbot in der Gastronomie wirkt sich direkt auf die Wirte aus, viele müssen ihre Nebenräume, die für Raucher eingerichtet waren, auflösen“, so Netzle-Piechotka.
Auch Peter Inselkammer, Sprecher der Innenstadtwirte München, hätte gerne an der bisherigen Regel festgehalten: „Die Leute, auch die Raucher, hatten sich gut damit arrangiert.“ Denn als Gastronom habe man somit allen Gästen gerecht werden können. Noch weiter geht Franz Bergmüller, Inhaber des Gasthofs Bergmüller in Feldkirchen-Westerham und Sprecher des Bündnisses „Bayern sagt Nein“, das gegen das absolute Rauchverbot gekämpft hat: „Damit sind wir nun im Verbotsstaat angekommen“, so Bergmüller, der gerne selbst entscheiden würde, in welchen seiner Gasträume geraucht werden darf. Zustimmung erhält Bergmüller unter anderem von Bernhard Heinz, Inhaber des Gasthauses zum Hirschen in Muhr am See: „Eigentlich habe ich nichts gegen das allgemeine Rauchverbot, weil bei mir sowieso nicht geraucht wird. Das Problem, das ich habe, ist, dass mir damit in meinem Haus die Entscheidungsfreiheit genommen wird“, so Heinz.
Keine Entscheidungsfreiheit
Auch Bernhard Sitter, Inhaber Gut Riedelsbach in Neureichenau beklagt sich: „Dieser Entscheid wurde über meinen Kopf hinweg getroffen. Das ist mein Gebäude und ich möchte entscheiden, was darin geht und was nicht.“ Dass sich einige Gäste nach dem Essen in einem abgetrennten Raucherraum setzen, Bier trinken, Karten spielen und Rauchen, habe bislang bei ihm gut funktioniert und gehöre in Bayern einfach dazu, so Sitter.
Anders sieht es Andreas Poth, Direktor des Kurhotels an der Obermaintherme in Bay Staffelstein. „Unserem Betrieb ist das Gesetz eine große Hilfe“, sagt Poth. „Unseren Mitarbeitern gibt diese strikte Regelung ein Argument an die Hand, bei Unzufriedenheit von Rauchern auf den überwiegenden Willen der Bevölkerung hinzuweisen.“ Seit 2008 sind sämtliche Räume des Hotels rauchfrei, was jedoch zu keinerlei Umsatzeinbußen geführt habe. Der Direktor ist sich sicher: „Der Gast wird auch weiterhin sein Bier trinken gehen.“ Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband (BHG) fordert indes nach langem Hin und Her in puncto Rauchverbot endlich Planungssicherheit für die Wirte. „Jede Variante hatte für den Wirt zum Teil hohe Investitionen sowie Veränderungen in der Gästestruktur zur Folge“, erläutert BHG-Präsident Siegfried Gallus.
Biergärten bleiben unberührt
Der DEHOGA Bundesverband bewertet das Ergebnis des Volksentscheids auf Anfrage der AHGZ als „sehr bedauerlich“. Relative Rauchverbote mit separater Raumlösung seien die gängige Praxis und ein guter Kompromiss.
Kleiner Trost für die Raucher im Freistaat: In der Außengastronomie, also auch in den vielen bayerischen Biergärten, darf weiterhin geraucht werden. Raphaela Kwidzinski



