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Rauchverbot

Etappensieg für Berliner Wirte: Volksbegehren zugelassen

aus: AHGZ-Druckausgabe Nr. 2008/22 vom 31. Mai 2008

BERLIN. Es ist ein kleiner Etappensieg für die Gegner des Rauchverbots in Gaststätten: Der Senat hat ein Volksbegehren gegen das Berliner Nichtraucherschutzgesetz zugelassen. Das Volksbegehren der „Initiative für Genuss“ hatte die Abschaffung des Rauchverbots in Gaststätten gefordert.

Wirte sollten selbst entscheiden dürfen, ob sie ein Raucher- oder Nichtraucherlokal betreiben, so der Tenor. Die Lokale sollten dann entsprechend gekennzeichnet werden - dann könne der Gast selbst entscheiden, wo er hingeht.

Nachdem der Senat die mehr als 20.000 Unterschriften für die Initiative anerkannt hat, haben die Organisatoren nun vier Monate Zeit, um Unterschriften von sieben Prozent der Berliner Wahlberechtigten zu sammeln – das sind 170.000. Dann muss das Abgeordnetenhaus erneut über das Rauchverbot beraten, und die Initiatoren könnten einen Volksentscheid beantragen.

Das Rauchverbot beschäftigt auch weiterhin die Gerichte. So stand das Nichtraucherschutzgesetz gestern Abend auf der Tagesordnung des Berliner Verfassungsgerichts. Wirte von Ein-Raum-Gaststätten hatten geklagt, das Rauchverbot verletze ihre Berufsfreiheit. Es stelle sie gegenüber größeren Gaststätten schlechter, die Raucherräume einrichten können.

Da die Wirte einen Eilantrag gestellt haben, könnte das Gericht eine einstweilige Anordnung erlassen, die das Rauchverbot in Eckkneipen bis zum endgültigen Urteil aufheben würde. Eine Entscheidung lag bis gestern Abend noch nicht vor. Mehrere Klagen am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sollen am 11. Juni verhandelt werden.

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