Gastronomie
Freiwillige Sperrstunde in Oldenburg
von Heinz Arndt
OLDENBURG. Ab sofort gilt in Oldenburg eine freiwillige Sperrstunde. Zwischen 5 und 7 Uhr morgens bleiben Gaststätten und Discotheken im Stadtgebiet geschlossen. Diese neue Regelung soll zunächts einmal probeweise bis Ende Oktober gelten.
Von Seiten des Land Niedersachsen war die ursprüngliche Sperrstunden-Regelung im Jahre 2006 aufgehoben worden. Seitdem können Städte wie auch Gemeinden selbst entscheiden, welche Zeiten bei ihnen gelten. In Oldenburg gab es keine Einschränkungen. Vermehrte Raubüberfälle, Schlägereien und Sachbeschädigungen in der Innenstadt hatten zu einer verstärkten Diskussion über mögliche Gegenmaßnahmen geführt. In diesem Zusammenhang regte der Oldenburger Polizeichef Johann Kühme eine Rückkehr zur alten Sperrstunden-Regelung an. Insbesondere in den frühen Morgenstunden bereiteten betrunkene junge Leute der Polizei zunehmend Probleme.
Oldenburgs Oberbürgermeister Gerd Schwandner griff die Anregung von Kühme auf und richtete einen "Runden Tisch" zu diesem Thema ein. In den beiden Treffen sprachen sich die Teilnehmer (Innenstadt-Gastronomen und der Präventionsrat Oldenburg) nachhaltig für Maßnahmen aus, um die aufgekommenen Probleme so schnell wie möglich zu lösen. Dabei schlug der Oberbürgermeister eine freiwillige Sperrstunde für das gesamte Stadtgebiet vor. Hinsichtlich dieses Vorhabens schrieb die Stadtverwaltung im dezember 2009 rund 300 gastronomische Betriebe an. Wer sich nicht an einer freiwilligen Sperrstunde beteiligen wolle, sollte sich melden. Es sprach sich jedoch keiner der Angeschriebenen gegen das Vorhaben aus.
Dem Vorsitzenden des DEHOGA-Stadtverban Oldenburg, Gustav wehen, reicht diese freiwillige Sperrstunde aber noch nicht im Kampf gegen die Probleme. Er forderte gleichzeitig eine verstärkte Polizeipräsenz und den Einsatz von Videokameras in der Innenstadt. Ferner forderte er ein Glasflaschen-Verbot. Bereits im Mai oder Juni soll eine erste Zwischenbilanz hinsichtlich der freiwilligen Sperrstunde gezogen werden. Wirte, die zwischen 5 und 7 Uhr Bier ausschenken, müssen im übrigen nicht mit Konsequenzen rechnen. Handelt es sich doch um eine freiwillige Regelung. So wird der Außendienst des Ordnungsamts auch keine Kontrollen durchführen.
