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Rauchverbot

Niedersachsen

Frischluft schadet Wirten

Rauchverbot für geschlossene Gesellschaften kostet Umsatz

aus: AHGZ-Druckausgabe Nr. 2009/30 vom 25. Juli 2009
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OLDENBURG. An den Umsatzeinbußen von bis zu 60 Prozent, die das Gast- und Reisegewerbe im Bezirk der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer im vergangenen Winter zu verzeichnen hatte, ist die Nichtraucherschutz-Gesetzgebung alles andere als „unschuldig“. Darauf hat IHK-Geschäftsführerin Carola Havekost bei der Vorstellung der Statistiken hingewiesen. Denn die Buchungen von geschlossenen Gesellschaften sind laut Havekost deutlich zurückgegangen. Die IHK-Managerin stellt fest: „Bedauerlicherweise sind unsere Vorschläge für Ausnahmen vom Rauchverbot in Gaststätten vom Gesetzgeber nicht angenommen worden.“

Zu einer ähnlichen Einschätzung kam unlängst auch der niedersächsische Hauptgeschäftsführer des DEHOGA, Rainer Balke. Er forderte, dass das Rauchverbot bei geschlossenen Gesellschaften aufgehoben werden müsse. Denn: Es gebe deutlich spürbare Rückgänge bei den Buchungen und einen Rückzug ins Private. Rainer Balke: „Die Leute feiern dann eben zuhause, stellen sich ein Zelt in den Garten und heuern einen Caterer an.“ Zum Jahresende will der Niedersächsische Landtag das Rauchverbot auf den Prüfstand stellen. Der DEHOGA hofft darauf, dass dann das Rauchverbot in punkto Familien- und Firmenfeiern aufgebrochen werden wird. tkl

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