Rauchverbot
Hamburg: Bürgerschaft beschließt absolutes Rauchverbot
von Mathias Thurm
HAMBURG. Ab 1. Januar 2010 gilt in Hamburger Restaurants ein absolutes Rauchverbot. Das hat die Bürgerschaft am 9. Dezember mit den Stimmen von CDU und GAL beschlossen.
Damit haben sich die Koalitionsparteien über die massiven Proteste eines breiten Aktionsbündnisses von Wirten, Schaustellern, DEHOGA und rund 20 anderen Verbänden hinweggesetzt.
Rauchen ist jetzt nur noch in kleinen Kneipen bis 75 Quadratmeter Fläche erlaubt, wenn keinerlei Speisen angeboten werden, die Kneipe entsprechend gekennzeichnet ist und Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zutritt haben. Größere Gaststätten dürfen zwar Raucherräume einrichten, aber auch im Nichtraucherteil darf dann weder geraucht noch gegessen werden. Weitere Ausnahmen, beispielsweise für die Zeltgastronomie, sind nicht vorgesehen.
Buchstäblich bis zum letzten Tag hatte das Aktionsbündnis alles versucht, CDU und GAL bei der Verabschiedung des Nichtraucherschutzgesetzes zu einem Kompromiss zu bewegen. Einen Tag vor der Entscheidung der Bürgerschaft demonstrierten rund 100 Gastwirte in der vorweihnachtlich geschmückten Innenstadt.




Dr. Lange, Hamburg
12.12.2009 um 16:04
Betreff: Nichtraucherschutzgesetz
Schön, dass jetzt ein juristisch verlässliches Nichtraucherschutzgesetz beschlossen worden ist. Hamburg könnte damit beispielhaft sein. Wer seiner gesundheitsschädigenden Sucht nachgehen möchte, kann dieses nun tun ohne andere Menschen in ihrer Gesundheit zu bedrohen. Es ist ein richtiger Schritt auch für unsere Kinder, die bei einem Restaurantbesuch und/oder Essensgang bislang immer mit dem Anblick von suchtkranken Menschen konfrontiert wurden. Danke Hamburg! Hat aber auch lange gedauert...