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Recht & Steuern

Hamburg Rauchverbot bleibt Aufreger

aus: AHGZ-Druckausgabe Nr. 2011/37 vom 10. September 2011
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. Der Rechtsstreit um das Nichtraucherschutzgesetz in der Hansestadt geht in die nächste Runde. Das Bundesverfassungsgericht soll nun klären, ob das Hamburger Passivraucherschutzgesetz gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes verstößt. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Hamburg sei es nicht plausibel, warum Kneipen Raucherräume haben dürfen, Speisegaststätten aber nicht.

Geklagt hatte Bärbel Uliczka, die auf dem Autohof Altenwerder das Restaurant Trucker Treff betreibt. Die Gastronomin hatte im Juni 2010 vergeblich eine Ausnahmegenehmigung bei der Stadt Hamburg für einen Raucherraum in ihrer Gaststätte beantragt: 95 Prozent der Trucker, die für den Hauptanteil ihres Umsatzes sorgten, seien Raucher. Falls es in ihrem Betrieb keine Raucherlaubnis gebe, könnten die Trucker auf Rasthöfe in Niedersachsen und Schleswig-Holstein ausweichen, in denen munter geraucht werden könne.

Seit Anfang 2010 darf in Hamburger Gaststätten, die zubereitete Speisen servieren, überhaupt nicht mehr geraucht werden. hh

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