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Hamburg Urteil kippt Rauchverbot

Hamburger Passivraucherschutzgesetz ist verfassungswidrig

aus: AHGZ-Druckausgabe Nr. 2012/10 vom 3. März 2012
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. Jetzt ist es amtlich: In Hamburger Restaurants darf vorerst wieder geraucht werden. Das hat das Hamburger Passivraucherschutzgesetz (HmbPSchG) in wesentlichen Teilen für verfassungswidrig erklärt. (AHGZ vom 18. Januar)

Die obersten deutschen Richter widersprachen damit einem Passus in dem vom Schwarz-Grünen Senat verabschiedeten Gesetz, wonach in Schankwirtschaften unter bestimmten Voraussetzungen geraucht werden durfte, in Speisegaststätten dagegen nicht. Diese Regelung verstoße gegen die Berufsausübungsfreiheit in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz, so die Karlsruher Richter.

In der Begründung des Gerichtes heißt es weiter, es mache gesundheitlich keinen Unterschied, ob Tabakrauch beim Essen oder beim Trinken aufgenommen werde. Auch für den Gesundheitsschutz des Personals ergebe die Unterscheidung keinen Sinn. Angestellte in Schankwirtschaften mit Rauchkonzession seien durch das Hamburger Passivraucherschutzgesetz nicht geschützt worden.

Den Stein ins Rollen gebracht hat die Wirtin vom Trucker-Treff in Altenwerder, Bärbel Ulicka. Sie hatte vor dem Verwaltungsgericht Hamburg gegen das in ihrem Lokal geklagt. Da viele Lkw-Fahrer Raucher sind und im Trucker-Treff Speisen angeboten werden, hatte Bärbel Ulicka beantragt, in einen abgetrennten Raum Raucher bedienen zu dürfen. Der Antrag wurde abgelehnt. Über das Urteil freut sich nun die Wirtin: „Jetzt können meine Gäste wieder ihre Zigarette genießen.“

Bis zur Neufassung des HmbSchG gilt, dass auch in Speisegaststätten separate Raucherräume eingerichtet werden können. Mit einer Neufassung des Gesetzes wird nicht vor Herbst 2012 gerechnet. Nicht ausgeschlossen ist aber auch, dass dann ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie verfügt wird. Mathias Thurm




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