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Hauptsache warm: Am Hackeschen Markt genießen die Gäste auch bei kühler Witterung das Sitzen im Freien Foto: Marion Schlag

Berlin

Heizpilze vor dem Aus

Bezirksämter wollen Strahler ab Januar 2009 verbieten/ Wirte protestieren

aus: AHGZ-Druckausgabe Nr. 2008/19 vom 10. Mai 2008
von  

BERLIN. Bei den Wirten wächst der Unmut. Nach dem Rauchverbot droht ab 2009 auch den Heizstrahlern das endgültige Aus. Noch im Herbst 2007 schien der von der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus eingebrachte Antrag zum Aufstellungsverbot von Heizpilzen wenig Aussicht auf Erfolg zu haben. Wie Umweltsenatorin Katrin Lompscher (Linke) damals sagte, gebe die Rechtslage das nicht her.

Rechtsstreit programmiert

Dennoch machten mit Frühlingsbeginn einige Bezirksämter gegen die sogenannten CO2-Schleudern mobil. So soll über eine Nebenbestimmung für die Sondernutzung von Straßenland der Gebrauch von Heizpilzen ab 1. Januar 2009 definitiv in allen Berliner Innenstadtbezirken untersagt werden. Da das geplante Aufstellungsverbot nur für öffentliche Flächen und nicht für Privatgrundstücke ausgesprochen werden kann, ist ein Rechtsstreit vorprogrammiert.

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg kündigte in einem Schreiben an den DEHOGA Berlin bereits an, ab 1. Januar 2009 keine Heizpilze im Freien mehr zuzulassen. Jens-Holger Kirchner, Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung in Pankow, verteidigte die konzertierte Aktion der Grünen auf der jüngsten DEHOGA-Fachgruppensitzung Gastronomie. Der Kommunalpolitiker lehnte die Geräte als „Klimakiller“ ab. Seine Rechnung: Bei maximaler Leistung stößt ein Terrassenstrahler stündlich 3,5 Kilogramm Kohlendioxid aus. Bei geschätzten 5000 Stück in Berlin entspräche das der Jahresemission von 5000 Autos. Trotz heftiger Proteste der Wirte wollte Kirchner den umsatzsteigernden Wert der Strahler nicht akzeptieren. Darüber hinaus kritisierte Kirchner die gastronomische Nutzung des Straßenlandes. Die kreative Ausgestaltung von Schankvorgärten durch Hängematten, Strandkörbe, Hollywoodschaukeln und Liegestühle dürfe nicht dazu führen, dass die Gehwege für Passanten und Anwohner versperrt seien. Nicht zulässig sind zudem Einhausungen, Planen und Podeste sowie die Nutzung der Fläche als Lagerplatz. Auch den möglichen nächtlichen Gästelärm hielt Kirchner für nicht unproblematisch. Vorsorglich kündigte er an, dass „bei Zuständen wie auf dem Ballermann“ das Ordnungsamt tätig werden würde.

Sein Vorschlag, mit einer „Smily“-Plakette Gaststätten zu küren, bei denen die amtlichen Lebensmittelkontrollen keine Verstöße feststellen konnten, fand bei den Gastronomen keine Resonanz. Marion Schlag

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