Hessen Urteil zu Raucherräumen
Ausschank von Getränken in Nebenräumen ist rechtmäßig
KASSEL. Der Ausschank von Getränken in abgetrennten, gekennzeichneten Raucherräumen von Diskotheken ist rechtmäßig. Dies entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) und änderte damit anders lautende Urteile des Verwaltungsgerichts Kassel ab und hob entsprechende gaststättenrechtliche Untersagungen auf. Geklagt hatten Diskothekenbetreiber aus Kassel. Der DEHOGAAbk. für Deutscher Hotel- und Gaststättenverband.
weiter mit Mausklick... Hessen sieht in der Entscheidung ein Grundsatzurteil und eine konsequente Umsetzung des Gesetzeszieles, also auch des Schutzes der Nichtraucher in der Gastronomie. brg


