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Branchenpolitik

Hessische Regierung will Rauchverbot einschränken

2. Oktober 2009

WIESBADEN. Die Fraktionen von FDP und  CDU haben im hessischen Landtag einen Entwurf zur Novellierung des hessischen Nichtraucherschutzgesetzes vorgelegt. Demnach soll das Rauchen in Gaststätten zwar grundsätzlich verboten bleiben, jedoch bestehen Ausnahmen.

Wenn ein komplett abgetrennter Rauchernebenraum vorhanden ist oder bei Gaststätten mit weniger als 75 Quadratmeter Fläche ohne einen solchen Nebenraum, wenn keine oder nur kalte oder einfach zubereitete warme Speisen gereicht werden, soll das Rauchen erlaubt sein. Am Eingang des Raucherraumes oder am Eingang des Raucherlokals soll eindeutig darauf hingewiesen werden, dass dort geraucht wird. Der Eintritt von Jugendlichen unter 18 Jahren soll in den Raucherräumen oder den Rauchergaststätten verboten sein.

Der DEHOGA Hessen begrüßt diesen Entwurf. Präsident Schreek: „Die Branche ist sich ihrer Verantwortung gegenüber den nichtrauchenden Gästen bewusst und nimmt diese ernst. Es wird auch weiterhin ein breites Angebot geben, dass den Bedürfnissen der Nichtraucher gerecht wird."

Als zusätzliche Ausnahme soll auch das Rauchen bei geschlossenen Gesellschaften erlaubt werden, weil es sich dabei um rein private Veranstaltungen mit einem individuell abgegrenzten Personenkreis handelt und es deshalb der freien Entscheidung des Veranstalters oder des Gastwirts unterliegt, ob geraucht werden kann oder nicht. red

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Leser-Kommentare zum Artikel (1)

Christian / Gießen
Christian / Gießen

07.10.2009 um 13:18

Betreff: Hessische Regierung will Rauchverbot einschränken

Nichts anders als vorher! Sehen hier keine positive Entwicklung, sondern ledlich eine einseitige Verschiebung. Fakt ist ein bislang deutlicher RÜckgang an Kunden in einer ohnehin schon schlechten Zeit. Weg mit dem Gesetz und gut! Wer in eine Kneipe geht, kam Jahrzehnte mit den Rauchern aus und aufeinmal musste alles anders werden?