Sachsen
Hochzeitsglocke läutet wieder
Hoteldirektor kauft Fehlguss und setzt dadurch Rechtsstreit mit dem Künstler in Gang / Gericht macht Verhüllen des Reliefs zur Auflage
DRESDEN. Vor dem KIM-Hotel am Altfrankener Park hängt seit kurzem wieder die Hochzeitsglocke „Josua“. Um sie hat es einen monatelangen Rechtsstreit gegeben. Paare können davor wieder ihren kirchlichen Segen bekommen, und wenn Hotelgäste Lust verspüren, dürfen sie die 645 Kilogramm schwere Glocke auch einfach ohne Grund läuten.
Es handelt sich um den Erstguss einer von sechs Glocken, die für das Geläut der wieder aufgebauten Dresdner Frauenkirche produziert wurden. Bei der Klangprobe stellten Experten jedoch fest, dass die Töne nicht ganz dem Original entsprachen. Es mussten neue Glocken gegossen werden. Hotelbesitzer Michael Kimmerle kaufte 2004 einen dieser Fehlgüsse für 40.000 Euro, ließ ihn im Hotelpark aufstellen und von jeweils einem katholischen und evangelischen Pastor weihen.
Es kamen danach viele Dresdner zum Hotel, um die Glocke aus der Nähe zu sehen und die kunstvolle Verzierung zu bewundern. Die Freude dauerte aber nur wenige Monate, denn der Reliefkünstler und Kulturhistoriker Christoph Feuerstein verklagte das Hotel wegen Urheberrechtsverletzung, weil seine „Josua“ öffentlich gezeigt wurde. Es kam zum Prozess vor dem LandgerichtGericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit auf Landesebene, bei dem Zivil- und Strafkammern gebildet werden.
weiter mit Mausklick... Leipzig. Im Bemühen um einen Vergleich forderte Feuerstein 30.000 Euro Honorar. Michael Kimmerle war bereit, 20.000 Euro zu zahlen. Dies lehnte der Künstler ab. Das Urteil machte den Feuerstein nicht glücklich, denn der Richter entschied, dass die Glocke „abgenommen, verhüllt oder ummauert werden muss“. Kimmerle entschied sich für das Verhüllen. Ließ aber nur das Relief des Künstlers mit einer Folie beziehen und die verzierte Aufhängung mit Leder verkleiden. Die Arbeit kostete ihn 1380 Euro.
Seit Ende Februar hängt die Glocke wieder, aber ob der Streit nun beendet ist, bleibt noch offen. Der Anwalt des Künstlers prüft, ob der Unterlassungsanspruch verletzt wird. Für Michael Kimmerle steht aber nun fest, dass er kein Geld an den Künstler zahlen wird.
Sollte der erneut klagen, müsse er zwar Bußgeld zahlen, aber das bekommt dann der Staat. Die Hotelgäste bekommen die Glockengeschichte kurz durch eine Tafel erzählt, schütteln über den Vorgang nur mit dem Kopf, erfreuen sich aber an dieser Besonderheit. ru

