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Rauchverbot

Saarland

Im Saarland hat sich's ausgequalmt

Die Regierungskoalition des Landes hat das bundesweit schärfste Rauchverbot beschlossen

aus: AHGZ-Druckausgabe Nr. 2010/8 vom 20. Februar 2010
von

SAARBRÜCKEN. Künftig wird es keine Ausnahmen mehr geben: War das in Kneipen mit weniger als

75 Quadratmetern Fläche bisher gestattet, führt das zum 1. Juli ein totales Rauchverbot in der Gastronomie ein. Mit dem von der Regierungskoalition aus CDU, FDP und Bündnis90/Grüne verabschiedeten Neuregelung sei das Saarland nicht nur politisch eine Insel, sondern auch rechtlich, sagt die saarländische DEHOGA-Präsidentin Gudrun Pink: „Mit Sicherheit wird das ein Bruch im Gästeaufkommen mit sich bringen, deshalb werde ich das jetzt von Juristen sorgsam prüfen lassen, mich mit den Kollegen und Mitgliedern zusammensetzen und beraten. In allen Bundesländern gelten Ausnahmeregelungen, nur im Saarland nicht“, betonte Pink.

Lediglich Gastronomiebetriebe, die nachweisbar Geld für die Schaffung von Raucherräumen investiert haben, erhalten eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2011. „Wir haben im letzten Jahr viel für ein Gesetz investiert, das heute im Landtag wieder abgeschossen wurde“, berichtet Mohssen Kamarn, Geschäftsführer des Blondes in Saarlouis. „Wir haben dem Restaurant durch bauliche Veränderungen wie den Einbau von Wänden, Türen und Belüftungseinrichtungen ein Raucherzimmer angeschlossen, das jetzt wieder zurückgeführt werden muss.“

Doch nicht allen macht das Rauchverbot zu schaffen. Brigitte Stolz, Inhaberin des Restaurants Zum Landknecht in Neunkirchen: „Wir sind ein Speiserestaurant und haben bislang darunter noch nicht gelitten.“ Oder Eric Karges vom Destino in Neunkirchen: „Wir sind mehr Restaurant als kleine Kneipe, hatten schon vorher ein generelles Rauchverbot und sehen bei der neuen Regelung für uns sogar Vorteile.“

DEHOGA-Präsident Pink sieht in der Gesetztesverschärfung eine Ungleichbehandlung und eine Gefährdung von bis zu 1000 Arbeitsplätzen, „da vor allem Gaststättenbesitzer, im Vertrauen auf das bislang gültige Gesetz, in belüftete Raucherräume oder andere gastronomische Konzepte investiert haben. Daher müssen die betroffenen Kneipenbesitzer eine finanzielle Entschädigung erhalten“.

Auch DEHOGA-Geschäftsführer Frank Hohrath hält das Gesetz für nicht zu Ende gedacht: „Unterschiedliche Investitionen werden hier beispielsweise gleich behandelt“, bemängelt Hohrath. Die festgesetzte Übergangsregelung mache keinen Unterschied zwischen dem Diskothekenbetreiber der 30.000 Euro in eine Belüftungsanlage gesteckt habe und einem Wirt, der 500 Euro für eine neue Tür bezahlt habe. „Von der Frage nach der Bewertung von Eigenleistungen einmal ganz abgesehen“, ergänzt Pink. Sie kündigte an, der DEHOGA Saarland wolle notfalls zumindest juristisch individuelle Verlängerungen der Übergangsfristen erreichen.

Die DEHOGA-Präsidentin sieht in Bezug auf das Rauchverbot bereits ein weiteres Problem auf das saarländische Gastgewerbe zukommen: „Seitens der Jamaika-Koalition wird angestrebt, auch die Heizpilze im Freien verbieten zu lassen. Zunächst wurde die Ästhetik ins Spiel gebracht, jetzt sollen es zu hohe Emissionswerte sein, die für das Verbot herhalten sollen. Das ist eine Sauerei“. fe

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Leser-Kommentare zum Artikel (1)

Kany
Kany

01.04.2011 um 18:55

Betreff: Rauchverbot

Daß in Restaurants nicht geraucht werden darf ist ok aber in Kneipen ? gehört es doch einfach dazu.Wo stehen denn die Nichtraucher wenn in der Kneipe niemand mehr ist ???natürlich bei den Rauchern im Freien.Dieses neue Gesetz ist in meinen Augen reine Schikane. Gesundheitsschädlich sind noch viel mehr Nahrungsmittel wollen sie die auch alle vom Markt nehmen??