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Rauchverbot

Rauchverbot

Keine Ausnahme für niedersächsische Einraumkneipen

16. Juli 2008

HANNOVER. Auch in werden für kleine Eckkneipen keine Ausnahmen gemacht: Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Klage eines Paares abgewiesen, das eine Ausnahme vom für ihre Einraumkneipe gefordert hatte.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Umsatzeinbußen nicht ausschließlich auf das Rauchverbot zurückgeführt werden könnten. Zudem hätte das Gastwirtepaar nicht glaubhaft machen können, dass in der nur 70 Quadratmeter großen Kneipe nicht doch noch Platz für einen abgetrennten Raucherraum sei.

Der niedersächsische Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) kommentierte das Urteil kritisch: "Das letzte Wort in Sachen Rauchverbot ist noch nicht gesprochen. Wir werden weiter für ein faires Nichtraucherschutzgesetz kämpfen", sagte Hermann Kröger, Präsident des DEHOGA Niedersachsen.

Das Bundesverfassungsgericht wird am 30. Juli über das Nichtraucherschutzgesetz in Deutschland entscheiden.

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