Berlin
Kneipen auf der schwarzen Liste
In den Ämtern häufen sich die Anzeigen gegen Nichteinhaltung des Rauchverbots / Genussinitiative sammelt Unterschriften
BERLIN. In der Spreemetropole ist der Streit um das Rauchverbot neu entflammt. So will die mitregierende SPD das im Januar 2008 in Kraft getretene Nichtraucherschutz-Gesetz modifizieren. Spätestens im Sommer sollen Gäste in den inhabergeführten Einraum-Gaststätten wieder zur Zigarette greifen können. Voraussetzung: In den Gaststätten müssen entsprechende Hinweisschilder angebracht werden.
Initiator der Aktion ist SPD-Justizexperte Sven Kohlmeier, der die Änderung vom Parlament beschließen lassen will. Seine Begründung: „Wenn Betreiber kleiner Kneipen selber hinter dem Tresen stehen und nicht rauchen dürfen, verstößt dies eindeutig gegen Artikel 12 des Grundgesetzes, der die Berufsfreiheit gewährt.“ Schon jetzt klagen eine Gastwirtin aus Neukölln und ein Raucher aus demselben Bezirk vor dem Landesverfassungsgericht gegen das Gesetz.
Noch herrscht in den Lokalen Rauchverbot, lediglich in separaten Räumen ist der Tabakgenuss gesetzeskonform. Der Haken: Hier darf zum Schutz der Mitarbeiter, auch wenn diese selbst rauchen, nicht bedient werden. Der juristische Konter: Das Service-Verbot ist eine arbeitsrechtliche Regulierung, für die allein der Bund zuständig ist. Wegen des verkürzten Aufenthalts ihrer Gäste klagen zahlreiche Betreiber von Speiserestaurants über merkliche Umsatzrückgänge.
Noch härter trifft es die getränkeorientierten Betriebe mit einem hohen, überwiegend rauchenden Stammkundenanteil. Nachdem dank Justitia bereits in anderen Bundesländern das Rauchverbot gelockert wurde (AHGZ vom 5. April), sieht SPD-Politiker Kohlmeier für die deutsche Hauptstadt „dringenden Handlungsbedarf“.
Auch der DEHOGA Berlin hofft, dass die Politiker einlenken. Hauptgeschäftsführer Thomas Lengfelder: „Langsam erkennen sie, dass das Gesetz in dieser Form die Existenz von Wirten bedroht.“ Vizepräsident Klaus-Dieter Richter, selbst Nichtraucher und Inhaber einer rauchfreien Speisegaststätte, votiert für den Nichtraucherschutz, macht aber auf die schwierige wirtschaftliche Problematik der Einraum-Betriebe aufmerksam: „Da ist kaum zu erwarten, dass die fernbleibenden Raucher durch Nichtraucher abgelöst werden. Die gehen doch auch weiterhin in keine Eckkneipe.“ Die „Genussinitiative Berlin“ hat mittlerweile 18.000 Unterschriften gegen das generelle Rauchverbot in Gaststätten gesammelt. 2000 werden noch benötigt, dann wird ein Volksbegehren eingeleitet.
Derweil üben sich die Wirte in Schadensbegrenzung. Um das Verbot zu umgehen, gründeten sich reihenweise Raucher-Clubs. Juristisch sind diese Aktivitäten ein rechtlich noch zu klärender Drahtseilakt. Denn laut Stellungnahme aus der Senatsverwaltung für Gesundheit sind diese „Etablissements“ wegen des ständig wechselnden Mitgliederstamms keine Einrichtung im Sinne des Vereinsgesetzes und damit nicht zulässig. Bis zum Inkrafttreten der Berliner Gesetzes läuft die Übergangsfrist. Bis dahin gibt es schriftliche Ermahnungen. Die Bußgeldstrafen, für Wirte bis 1000 Euro, werden erst ab 1. Juli 2008 fällig.
Die Bezirke haben aber schon schwarze Listen angelegt. Spitzenreiter ist Pankow. Hier sind seit Jahresanfang 90 Beschwerden von Nichtrauchern eingegangen. Auf Rang zwei liegen Neukölln und der Szene-Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg mit jeweils 70 Anzeigen.
Während in Marzahn-Hellerdorf Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt werden, hatte Bezirksbürgermeister Joachim Zeller (Mitte) ob der juristisch sanktionierten Befugnis seiner Ordnungskräfte in den Lokalen Bedenken angemeldet.



siggi eimer
19.04.2008 um 16:12
Betreff: Kommentar zum Artikel
tja, vielleicht setzt sich ja doch noch das durch, was man als " common sense" bezeichnet. zur erinnerung - es handelt sich nach wie vor um ein hoch besteuertes, legal zu erwerbendes Genussmittel, das von über 20 Millionen Deutschen konsumiert wird...