Branchenpolitik
Köln: Rauchen in "offenen" Kneipen in Einkaufszentren erlaubt
von Wolfgang Büser
KÖLN. In Gaststätten, die in einem Einkaufszentrum liegen und von allen Seiten frei zugänglich sowie nicht durch Wände oder sonstigen Absperrungen von den Laufflächen des Einkaufscenters getrennt sind, darf geraucht werden.
Betreiber dürften sich in diesem Fall gegen das gesetzliche Rauchverbot in Gaststätten wehren und bis zur endgültigen Entscheidung das Rauchen in ihrer Kneipe erlauben - ohne dass sie die vom Bürgermeister angedrohte Strafe (hier in Höhe von 250 € für jedes Vergehen) zu berappen hätte.
Wegen der unklaren Rechtslage für derartige "offene" Gaststätten sei eine sofortige Durchsetzung des Rauchverbots nicht geboten, so das Verwaltungsgericht Köln, wenn dadurch die wirtschaftliche Existenz des Wirts bedroht werde. (AZ: 7 L 1760/08)
