Anzeige

AHGZ - Das Fachportal für Hotellerie und Gastronomie

Anzeige

Branchenpolitik

Köln: Rauchen in "offenen" Kneipen in Einkaufszentren erlaubt

18. Februar 2009
von

KÖLN. In Gaststätten, die in einem Einkaufszentrum liegen und von allen Seiten frei zugänglich sowie nicht durch Wände oder sonstigen Absperrungen von den Laufflächen des Einkaufscenters getrennt sind, darf geraucht werden.

Betreiber dürften sich in diesem Fall gegen das gesetzliche Rauchverbot in Gaststätten wehren und bis zur endgültigen Entscheidung das Rauchen in ihrer Kneipe erlauben - ohne dass sie die vom Bürgermeister angedrohte Strafe (hier in Höhe von 250 € für jedes Vergehen) zu berappen hätte.

Wegen der unklaren Rechtslage für derartige "offene" Gaststätten sei eine sofortige Durchsetzung des Rauchverbots nicht geboten, so das Verwaltungsgericht Köln, wenn dadurch die wirtschaftliche Existenz des Wirts bedroht werde. (AZ: 7 L 1760/08)

Kommentieren Drucken
Auch interessant

Gastro-Fach-Franken: Mit Ralf Zacherl und Xiang Wang

Die regionale Leitmesse findet vom 1. bis 2. März im Vogel Convention Center in Würzburg statt / 100 Aussteller präsentieren Produkte und Ideen für Koch und Küche. mehr...

Weitere Artikel aus Regional und Lokal vom 18.02.2009 :

Termine: Gastro-Fach-Franken: Mit Ralf Zacherl und Xiang Wang (18.02.2009)
Aktion: Abend-Arrangement mit Topmodels und Freundinnen (18.02.2009)
Neueröffnung: Neues Holiday Inn Express in Augsburg (18.02.2009)

Diesen Artikel bei Google+, Xing, Twitter oder Facebook weiterempfehlen:

Bisher keine Leser-Kommentare zum Artikel